PPH 2017; 23(04): 206-207
DOI: 10.1055/s-0043-110168
Rund um die Psychiatrie
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mitteilungen

Further Information

Publication History

Publication Date:
25 July 2017 (online)

Einigung zur Pflegeausbildungsreform

Im Frühjahr wurde vermeldet, dass sich die Verhandlungsführer von CDU/CSU und SPD im Bundestag nach zähem Ringen auf Eckdaten einer Pflegeberufereform geeinigt haben. Die vorliegenden Informationen besagen, dass ab 2019 an allen Pflegeausbildungsstätten in Deutschland eine zweijährige, generalistische Ausbildungsphase eingeführt werden soll. Anschließend können Schüler im dritten Jahr wählen, diese fortzusetzen, oder aber ausschließlich auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu setzen. Erst sechs Jahre nach der Einführung der Reform soll geprüft und entschieden werden, wie es weitergehen soll. Viele Details sind aber noch unklar.

Professor Frank Weidner, Leiter des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e. V. (DIP) hebt hervor: „Aus fachlicher Sicht kann die Einführung der Generalistik nur begrüßt werden, sie ist überfällig! Das Beibehalten von Altenpflege und Kinderkrankenpflege als eigenständige Berufsabschlüsse und das Offenhalten einer endgültigen Entscheidung sind jedoch unsinnige und zukunftsgefährdende Entscheidungen“.

Sowohl pflegewissenschaftliche Ergebnisse der letzten Jahre aus einer Vielzahl von Modellprojekten als auch die international übliche Ausgestaltung einer umfassenden Pflegeausbildung sprechen eindeutig für die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung mit einem einzigen Berufsabschluss nach drei Jahren Ausbildungszeit.

Insofern ist die nun beschlossene Einführung der generalistischen Pflegeausbildung mit vorbehaltenen Tätigkeiten und grundständigem Pflegestudium auch in Deutschland ein Meilenstein.

„Ich kann allen Pflegeausbildungsstätten und den Bundesländern nur dringend empfehlen, sich der Generalistik ab 2019 vollständig zu öffnen und diesen zukunftsweisenden Weg zu präferieren und konsequent zu gehen“, ergänzt Weidner.

Die Vereinbarungen fallen jedoch mit der Beibehaltung der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege als eigenständige Berufsabschlüsse deutlich hinter den Kompromiss, der bereits im Kabinettsbeschluss zur Pflegeberufereform von Anfang 2016 steckt, zurück. Nun soll es zukünftig weiterhin drei Berufsabschlüsse geben, die sich allerdings dann noch weniger unterscheiden lassen als zuvor schon. Neben einer generalistisch qualifizierten Pflegefachperson zum Beispiel mit Schwerpunkt Altenpflege soll es auch eine Fachkraft Altenpflege mit generalistischer Grundausbildung geben.

„Das ist wie den Euro einführen und weiter mit der D-Mark bezahlen“, kritisiert Weidner. „Dieser Wirrwarr kann nicht gut sein für ein Berufsbild, das zukunftsweisend sein soll, im Wettbewerb um gute Schulabgänger dringend punkten muss und unbedingt eine höhere Attraktivität benötigt!“ Auch eine europarechtliche Bewertung steht noch aus. Neben dem Berufsabschluss in der Altenpflege könnte so auch die Kinderkrankenpflege europaweit Probleme bei der Fachkraftanerkennung bekommen.

Quelle: DIP e. V.