Rofo 2017; 189(05): 476-478
DOI: 10.1055/s-0043-107883
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Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und deren Erhalt

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Publication Date:
27 April 2017 (online)

Einführung

Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Anforderungen der Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung (RöV) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) auseinander. Trotz oftmals langjähriger Tätigkeit und Abrechnungspraxis der Ärzte begegnet man immer wieder dem Umstand, dass diese nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um ihre Tätigkeit im Bereich der Röntgendiagnostik oder Röntgentherapie ausführen und rechtmäßig abzurechnen zu dürfen. Die fehlenden Fachkundevoraussetzungen bleiben den betroffenen Ärzten in der Regel unerkannt, sodass ihre Verwunderung umso größer ist, wenn die Strahlenschutzbehörde das Fehlen der Fachkundebescheinigung moniert, mit Sanktionen belegt und die Kassenärztliche Vereinigung ihrerseits die Fehlerhaftigkeit der Abrechnungspraxis rügt und fälschlich gezahltes Honorar zurückfordert. Aufgrund der für die Röntgenpraxis herausragenden Bedeutung der Fachkunde sollen die nachfolgenden Ausführungen daher die für die Fachkunde im Strahlenschutz notwendigen Voraussetzungen aufzeigen, den Weg zum Erwerb der Fachkundebezeichnung beschreiben sowie deren Erhalt schildern. Darüber hinaus soll der Beitrag eine Hilfestellung dahingehend leisten, wie im Fall der versäumten Aktualisierung oder gänzlich fehlenden Fachkundebezeichnung vorgegangen werden kann.