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DOI: 10.1055/s-0043-100967
Kann das PsychVVG das PEPP-System zähmen?
Publication History
Publication Date:
13 March 2017 (online)
Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung
Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Das PsychVVG ist ein „Artikel-Gesetz“, das in verschiedenen, für Krankenhausbehandlung zuständigen Gesetzen Änderungen vornimmt (KHG, BPflV, KHEntgG, SGB V, PsychEntgG). Die „Neuausrichtung“ der 2009 begonnenen Entwicklung eines reformierten Finanzierungssystems für Krankenhausbehandlung ist ein politisch bemerkenswerter Akt: Im Titel des Gesetzes steht programmatisch die „Weiterentwicklung der Versorgung“ vor dem „Finanzierungssystem“ [1]. Es geht um eine grundlegende Änderung der Entwicklungsrichtung: die Rückkehr zu einem krankenhausindividuellen Budget. Das „pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik“ (PEPP) wird an das Budgetsystem angepasst und dient der Budgetfindung und Abrechnung [2].
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Literatur
- 1 Weiss P. Heinz A. Schepker R. et al. Gewagtes Manöver. f&w 2014; 3: 262-265
- 2 Kunze H. Burmann T. Grupp D. et al. PEPP-System – Budget oder Festpreis. fw 2015; 9: 740-741
- 3 Aktion Psychisch Kranke e. V. Projektbericht: Weiterentwicklung psychiatrisch-psychotherapeutischer Krankenhausbehandlung. 2013. http://www.apk-ev.de/fileadmin/downloads/0076_Abschlussprojektbericht_WPK.pdf
- 4 Kunze H. Psychisch krank in Deutschland – Plädoyer für ein zeitgemäßes Versorgungssystem. Stuttgart: Kohlhammer; 2015
- 5 Ernst R. Quo vadis? 17 Jahre Strukturprüfungen und -gespräche mit den psychiatrischen Einrichtungen in Hessen. 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA am 01.10.2015 in Berlin https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3990/2_2015-10-01_Strukturprüfung-psychiatr-Einrichtungen-Hessen_Ernst.pdf