Psychiatr Prax 2017; 44(02): 108-110
DOI: 10.1055/s-0043-100967
Szene
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Kann das PsychVVG das PEPP-System zähmen?

Heinrich Kunze
,
Renate Schepker
,
Dieter Grupp
,
Andreas Heinz
,
Sebastian v. Peter
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Publication History

Publication Date:
13 March 2017 (online)

Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Das PsychVVG ist ein „Artikel-Gesetz“, das in verschiedenen, für Krankenhausbehandlung zuständigen Gesetzen Änderungen vornimmt (KHG, BPflV, KHEntgG, SGB V, PsychEntgG). Die „Neuausrichtung“ der 2009 begonnenen Entwicklung eines reformierten Finanzierungssystems für Krankenhausbehandlung ist ein politisch bemerkenswerter Akt: Im Titel des Gesetzes steht programmatisch die „Weiterentwicklung der Versorgung“ vor dem „Finanzierungssystem“ [1]. Es geht um eine grundlegende Änderung der Entwicklungsrichtung: die Rückkehr zu einem krankenhausindividuellen Budget. Das „pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik“ (PEPP) wird an das Budgetsystem angepasst und dient der Budgetfindung und Abrechnung [2].