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Psychiatr Prax 2017; 44(02): 114-115
DOI: 10.1055/s-0043-100261
DOI: 10.1055/s-0043-100261
Mitteilungen BDK
Bericht des Arbeitskreises Forensik innerhalb der Bundesdirektorenkonferenz
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
13. März 2017 (online)
Der Arbeitskreis Forensik hat sich zuletzt u. a. mit der anstehenden Gesetzesnovellierung zum § 63/§ 64 StGB zur Unterbringung im Maßregelvollzug beschäftigt und sich aktiv an Stellungnahmen und Diskussionen zum Thema zusammen mit dem Referat Forensik der DGPPN beteiligt. Nachdem nun das Gesetz am 1.8.2016 [1] verabschiedet wurde, ergeben sich insbesondere die folgenden Schwerpunkte und Probleme für die Praxis:
-
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Erhöhung der Schwelle der Unterbringung nach 6 und 10 Jahren
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erhöhte Anforderungen an die prognostischen Stellungnahmen der Klinik
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Literatur
- 1 01.08.2016: Änderung des StGB zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus BGBL
- 2 Freese R. Vortrag im Rahmen der Sitzung des AK Forensik, bisher nicht veröffentlichte Dokumentation einer internen Auswertung. 07.05.2015
- 3 OLG Hamm. BVerfG 2 BvR 517/16 vom 20.10.2016
- 4 Bötticher A. et al. Mindestanforderungen an die Erstellung von Prognosegutachten. NstZ 2006; Heft 10: 537ff
- 5 Zwangsbehandlung: BVerfG, Beschluss des zweiten Senats vom 23.03.2011 – 2 BvR 882/09 – Rn. (1-83)