Notfallmedizin up2date 2017; 12(01): 27-42
DOI: 10.1055/s-0042-123024
Allgemeine und organisatorische Aspekte
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung

Bedeutung für die Notfallmedizin
Aidan Hogan
,
Sebastian Kuhnen
,
Matthias Münzberg
,
Paul Alfred Grützner
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Publication History

Publication Date:
27 March 2017 (online)

Zuständig für meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die betroffenen Patienten werden in Form eines eigenen Heilverfahrens behandelt – häufig als „BG-liches Heilverfahren“ bezeichnet. Dieser Artikel soll das Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung erläutern und die wesentlichen Aspekte für die notärztliche Tätigkeit herausarbeiten.

Kernaussagen
  • Von Arbeits- und Wegeunfällen betroffene Patienten werden in Form eines eigenen Heilverfahrens behandelt – häufig als „BG-liches Heilverfahren“ bezeichnet.

  • Das Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung ist nach der Verletzungsschwere gestaffelt in

    • stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV),

    • Verletzungsartenverfahren (VAV),

    • Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV).

  • Die Behandlung einer vital bedrohlichen oder zeitkritischen Verletzung hat immer Vorrang vor den Regelungen für Zuweisungen und Verlegungen im Verletzungsartenverfahren.

  • Bestehen Zweifel hinsichtlich der präklinischen Einschätzung der Verletzungsschwere, ist als Zielklinik das Krankenhaus mit der höheren Versorgungsstufe vorzuziehen.

  • Je nach Verletzungsschwere besteht sekundär eine Verlegungspflicht an eine Klinik, die zusätzlich die Zulassung im Verletzungsartenverfahren (VAV) oder Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) hat.