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Krankenhaushygiene up2date 2016; 11(03): 221-223
DOI: 10.1055/s-0042-113369
DOI: 10.1055/s-0042-113369
Rechtliches
Rechtssicherheit bei der Datenerhebung im Rahmen des impfpräventiven Infektionsschutzes durch § 23a Infektionsschutzgesetz?
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
05. September 2016 (online)
Der Gesetzgeber hat mit § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Datenerhebung zum Impfstatus von Beschäftigten gestattet. Die folgende Darstellung soll einen Überblick über die Inhalte der Vorschrift und mögliche Auswirkungen geben.