Z Geburtshilfe Neonatol 2021; 225(S 01): e81
DOI: 10.1055/s-0041-1739886
Abstracts | DGPM

Die doppelte Verschärfung der Mindestmengen

B von Wolff
1   lindenpartners Rechtsanwälte, Berlin, Deutschland
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Einleitung Der G-BA hat mit Beschluss vom 17.12.2020 erneut die Mindestmengen für Perinatalzentren angehoben. Parallel hierzu hat der Gesetzgeber die allgemeinen Mindestmengen-Regelungen in § 136b SGB V verschärft. Diese doppelte Verschärfung soll knapp dargestellt und aus rechtlicher Perspektive kommentiert werden.

Material/Quellen (Auswahl) G-BA-Beschluss von 17.12.2020, Literaturrecherche des IQWIG, Report des IQTIG; Änderung des § 136b SGB V durch das am 21.06.2021 vom Bundestag beschlossene Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), BR-Drucks. 12/21; BSG, Urteil vom 18.12.2012 – B 1 KR 34/12 R – NZS 2013, 544

Ergebnisse (Resultate mit Daten und Statistik) Diskussion (Bedeutung der vorgelegten Arbeit und Schlussfolgerung) Prüfung der G-BA-Begründung anhand der bisherigen BSG-Rspr: Vorliegen der rechtlichen Anforderungen Mengen-Ergebnis-Zusammenhang und Planbarkeit der Leistung, insbes. Vorliegen einer statistischen Korrelation und eines medizinischen Erfahrungssatzes, Bestehen einer mengenunabhängigen Variabilität der Ergebnisse, Ermöglichung ggf. erforderlicher regionaler Ausnahmen; Auswirkungen des GVWG (insbes. durch weitgehende Streichung der Ausnahmemöglichkeiten und die prozessualle Erschwerung des Rechtsschutzes gegen eine Prognose-"Widerlegung“ durch die Kostenträger).



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Article published online:
26 November 2021

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