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Am 1. April 2021 soll der Bundesrahmenvertrag einschließlich einer neuen Vergütungsvereinbarung in Kraft treten. Und das, obwohl die Schiedsstelle Ende Februar in ihrem Schiedsspruch über die erste Stufe hinaus keine konkreten Preise festgesetzt hatte.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
18. März 2021
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