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DOI: 10.1055/s-0041-110644
Führt das GKV-VSG zu Verbesserungen für Weiterbildungsassistenten?
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. Dezember 2015 (online)
Der BDR stell(t)e immer wieder dar, dass Radiologie der ursprünglichen Bedeutung nach medizinische Grundversorgung ist. Der radiologische Befund also entweder die medizinische Entwarnung für den Patienten oder aber den Beginn einer passgenauen, individualisierten Behandlungsstrategie bedeutet.
Immer wieder – aber bisher ohne Erfolg. Deshalb sind radiologische Leistungen nicht im ASV-Kernteam verortet, deshalb erhalten Radiologen keine Zuschüsse bei der Erst-Niederlassung und deshalb erhalten radiologische Praxen nun auch aktuell keine Ausbildungszuschüsse, wenn sie Weiterbildungsassistenten (WBA) beschäftigen.
So ist es in dem am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen GKV-VSG niedergelegt, welches die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten fixieren und verbessern soll. Wir haben Ihnen kurz und knapp die veränderten Aspekte bei der Anstellung von Weiterbildungsassistenten zusammengestellt.