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Krankenhaushygiene up2date 2015; 10(04): 227-228
DOI: 10.1055/s-0041-110420
DOI: 10.1055/s-0041-110420
Rechtliches
Zur Frage der Beweislastumkehr bei Hygienemängeln – Abgrenzung einfacher vs. grober Hygienefehler
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
28. Dezember 2015 (online)
Das OLG Hamm hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Hygienefehler bei der Entleerung einer Eiterpustel anzunehmen ist. Die Klägerin hatte von den Beklagten – einem Krankenhaus und dem Chefarzt der orthopädischen Abteilung – Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert, nachdem es zu einer Infektion mit Staphylococcus aureus und einer nachfolgenden Spondylodiszitis gekommen war.
OLG Hamm, Urteil v. 17.8.2015, Az: I-3 U 28/15