JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2015; 04(05): 207
DOI: 10.1055/s-0041-106634
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Tobias Weimer
1   WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum
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Publication Date:
07 October 2015 (online)

Aufklärung vor Geburt: Folgen für Kind/Periduralanästhesie

Ist eine bestimmte Aufklärung vor der Geburt geboten, so muss die Mutter auch über die beim Kind möglicherweise eintretenden Folgen unterrichtet werden. Vorgeburtlich ist nur dann zur Periduralanästhesie (PDA) aufzuklären, wenn die werdende Mutter zu erkennen gibt, sich dafür zu interessieren oder entscheiden zu wollen oder wenn vorhersehbare Risiken dazu Anlass geben. Kann die Mutter unter der Geburt nicht mehr über das Legen einer PDA entscheiden, ist für die Rechtfertigung des Eingriffs der mutmaßliche Wille der Patientin ausschlaggebend.

OLG Naumburg, Urteil v. 06.02.2014 – 1 U 45/13