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DOI: 10.1055/s-0041-105879
Nach der Reform ist vor der Reform
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Oktober 2015 (online)
Wo ständig reformiert wird, drängt sich der Verdacht auf, dass dort nie etwas Bleibendes geschaffen wurde.
(Ernst Probst, deutscher Schriftsteller und Verleger)
Es ist wieder einmal soweit. Nein, nicht Weihnachten – das dauert noch ein bisschen. Es passiert auch nichts Schlimmes – oder vielleicht doch? Man weiß es nicht genau!
Uns, also dem Gesundheitswesen, steht wieder einmal eine Reform ins Haus. Eigentlich hätte man es schon mutmaßen können. Bisher hatte jeder neue Gesundheitsminister auch immer sein höchstpersönlichstes Projekt im Gepäck. Ich sage nur: Minister Philipp Rösler – Gesundheitsreform 2011, Einführung der Gesundheitsprämie (oder auch nicht, ich weiß es gar nicht mehr genau!) und Neustrukturierungen der Hausarztverträge. Dann gab es irgendwann mal die leidige Praxisgebühr. Wir erinnern uns alle. Es waren 10 Euro im Quartal. Die Betonung liegt auf „erinnern“, denn der neue, nachfolgende Minister – alle ahnen es – Daniel Bahr schaffte diese Gebühr dann gleich wieder ab. Und so hatten und haben wir es in der Vergangenheit mit Reformergebnissen wie dem Krankenversicherungskosten-Dämpfungsgesetz und dem daraus folgenden Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz, dem Haushaltsbegleitgesetz mit dem zwangsläufig folgenden Krankenhaus-Neuordnungsgesetz und dem Gesundheitsreformgesetz zu tun. Von der Gesundheitsreform 2011 sind für viele nur noch die Schlagwörter Gesundheitsprämie oder Kopfpauschale erinnerlich. Außerdem leben wir ja schon geraume Zeit mit den Folgen der Budgetierung, dem DRG-System und den Fallpauschalen.
Und nun: neuer Minister – neues Glück. Wer es noch nicht weiß: Er heißt Hermann Gröhe, CDU/CSU, gelernter Rechtsanwalt und sehr unscheinbar. Ich muss ja immer erst mal überlegen, wer aktuell das Sagen hat. Herr Minister Gröhe also wartet jetzt mit der Ankündigung einer Krankenhausstrukturreform auf. Und, wie immer bei großen, kryptisch formulierten Ankündigungen, der Unmut der zukünftig Betroffenen ist groß. Die Medien und entsprechende Foren im Internet sind jetzt schon voll davon. Was soll sich ändern?
Zunächst einmal wird, ich nenne es einmal ein Belohnungsprinzip eingeführt. Wer Qualität liefert, darf mit Zuschlägen rechnen. Wenn die Qualität nicht stimmt, hagelt es Abschläge. Dieses Prinzip mag ja bei der Kindererziehung ganz hilfreich sein. Für eine Eins im Aufsatz gibt es zwei Euro. Für eine Fünf dann eben Stubenarrest. Aber selbst bei meinem Sohn hat dieses Prinzip nur bedingt gegriffen. Dabei hatte ich noch den großen Vorteil, dass die Leistungen des Kindes sehr offensichtlich waren. Eine Eins ist eben eine Eins und keine Fünf. Ich frage mich ernsthaft, wie die Qualität unserer geleisteten Arbeit wissenschaftlich empirisch erfasst werden kann und vor allen Dingen von wem, um dann bestenfalls zeitnah (!) zu entscheiden, ob Geld fließt oder nicht. Denn offensichtlich reicht ja die bisherige Transparenz der Qualität nicht aus. Wir leben und durchleben das alles tagtäglich in unserer Klinik. Wir haben ein hochangelegtes Qualitätsmanagement im Haus, lassen regelmäßig Audits, Zertifizierungen und MDK-Überprüfungen über uns ergehen. Wir haben öffentlich zugängliche Qualitätsberichte, Patientenbefragungen, Patientenforen und Erfahrungsberichte etc. etc. Das wird insgesamt alles sehr spannend und mir fehlt offensichtlich ein gewisses Maß an Fantasie ob der Kontrollmechanismen, die da auf uns zukommen.
Besser liest sich erst einmal in der Presseerklärung des Ministeriums zur bevorstehenden Reform, dass ein Pflegestellen-Förderungsprogramm eingerichtet werden soll. Dieses soll mit 660 Mio. Euro Unterstützung finden und 6.000 zusätzliche Pflegestellen schaffen. Klingt doch super! Jetzt kommt es aber: In Deutschland gibt es etwa 2.000 Kliniken und man muss nicht der große Mathematiker sein um herauszubekommen, dass das ganze drei neue Stellen für jedes Haus sind. Also, um es noch auf die Spitze zu treiben, eine Stelle pro Schicht. Wahrscheinlich ist der Verwaltungsaufwand, um diese Stellen zu schaffen, unverhältnismäßig höher als der effektive Nutzen. Zum Schluss muss sich dann aber auch noch die eine oder andere Pflegekraft finden, die diese Stellen mit Arbeitsleben füllt. Und ich mutmaße jetzt mal: Daran wird es scheitern. Aber der Minister kommt ganz groß raus. Er wollte ja und kann schließlich nichts dafür, wenn es keine Krankenschwestern/-pfleger gibt.
Hübsch finde ich auch den Absatz, dass es ab 2016 eine „Regelung zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen“ geben soll. Soll wohl heißen: Es wird zu viel und zu schnell operiert, und das muss ein Ende haben. Da bin ich sehr auf die Ausführung dieser Regelung gespannt! Vorausgesetzt, der Patient ist nicht privatversichert, wird es wohl schwierig werden, dieses Procedere schadlos zu überstehen. Denn hat man endlich nach Wochen des Wartens seinen ambulanten Facharzttermin und nach weiteren Wochen seinen unbedingt nötigen z. B. CT-/MRT-Termin und vielleicht eine erste ärztliche Empfehlung oder womöglich sogar fast eine Entscheidung, hat das Elend offensichtlich noch lange kein Ende. Denn jetzt muss wohl ein Zweitarzt her. Da kann ich nur froh sein, dass ich nicht auf dem Land lebe und mir Tagesausflüge zum nächsten Facharzt erspart bleiben. Würde mich jemand nach meiner ganz persönlichen Prognose zu dieser Regelung befragen, wäre mein Tipp: Die „Notfälle“ werden steigen. Der Kranke an sich, der das Procedere nicht durchleben will oder kann, wird sich in einer Notaufnahme mit seinen Beschwerden einfinden und hoffen, schnell und unkompliziert Hilfe zu bekommen. Dieses Vorgehen ist ja schon jetzt Alltag in vielen Krankenhäusern. Wir zumindest erleben es bereits tagtäglich.
Aber mich fragt ja niemand, und was weiß ich schon!
In diesem Sinne, Ihre
Heidi Günther