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Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2015; 04(02): 188-189
DOI: 10.1055/s-0041-101088
DOI: 10.1055/s-0041-101088
Aus den Verbänden
VLOU
Zur Wiedereinführung der Mindestmenge für Kniegelenks-Totalendoprothesen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
13. April 2015 (online)
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verfasst nach § 137 SGB V einen Katalog planbarer Leistungen, durch welchen in der Orthopädie / Unfallchirurgie die Mindestmengen für Knieendoprothesen geregelt und bestimmte OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) vorgegeben werden. Grundlage zur Berechnung der Leistung sind die vom G-BA festgelegten OPS Kodierungen.