Suchttherapie 2019; 20(S 01)
DOI: 10.1055/s-0039-1696291
Poster
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Psychiatrische Komorbiditäten und deren Auswirkung auf die stationäre Behandlung bei Methamphetamin-abhängigen PatientInnen

L Proebstl
1   Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität München
,
F Kamp
1   Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität München
,
L Hager
1   Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität München
,
M Soyka
2   Medical Park Chiemseeblick
,
G Koller
1   Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität München
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
03. September 2019 (online)

 

Einleitung Der Konsum von Methamphetamin steigt weltweit und erfordert die Entwicklung wirksamer Behandlungsmöglichkeiten. Studien haben gezeigt, dass die psychiatrischen Begleiterkrankungen bei Methamphetamin-KonsumentInnen zunehmen, der Einfluss von Komorbiditäten auf den Behandlungserfolg ist jedoch nach wie vor unklar. Die vorhandene Studie soll eventuell vorhandene Zusammenhänge zwischen psychiatrischen Komorbiditäten und Behandlungserfolg aufzeigen.

Methode Die Studie untersucht Daten von 108 MethamphetaminkomsumentInnen aus zwei Rehabilitationszentren in Deutschland. Die TeilnehmerInnen wurden zu Beginn des Suchtbehandlungsprogramms sowie am Ende der Behandlung (nach ca. 6 Monaten) getestet und interviewt.

Ergebnis Insgesamt hatten 95% der Teilnehmer mindestens eine weitere psychiatrische Diagnose. Bei der Aufnahme zeigten substanzbezogene komorbide Diagnosen (Missbrauch oder Abhängigkeit von anderen Substanzen als Methamphetamin) einen signifikanten Effekt auf den Behandlungsabbruch. Bei den substanzbezogenen Diagnosen litt die Mehrheit der Teilnehmer (62%) unter Cannabisabhängigkeit. Nicht substanzbedingte Begleiterkrankungen und die Gesamtzahl der komorbiden Diagnosen hatten keinen Einfluss auf das Behandlungsergebnis. Die häufigste nicht substanzspezifische Diagnose bei Aufnahme war eine depressive Störung (15%).

Diskussion Die Entlassdiagnosen zeigten keine Auswirkungen auf den Behandlungserfolg. Der Vergleich der Diagnosen bei Aufnahme und Entlassung ergab leichte Unterschiede, die sich aus einer besseren Einschätzung bei der Stellung der Entlassungdiagnosen ergeben können.