Gesundheitswesen 2019; 81(03): 242
DOI: 10.1055/s-0039-1679294
Vorträge
Fachausschuss Zahnmedizin
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Forensische Altersdiagnostik bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden

C Grundmann
1   Gesundheitsamt der Stadt Duisburg, Duisburg, Germany
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Publication Date:
05 April 2019 (online)

 

Gutachten zur Altersdiagnostik werden meistens von Behörden und Gerichten angefordert. Bei den zu untersuchenden Personen handelt es sich um unbegleitete, möglicherweise minderjährige Migranten mit zweifelhaften Altersangaben. Die Begutachtungen erfolgen sowohl unter zivil- wie auch strafrechtlichen Aspekten. Dabei haben zunehmende Migrationsbewegungen in den letzten Jahrzehnten zu einer kontinuierlichen Zunahme an Altersbegutachtungen geführt.

Bereits im Jahre 2000 hat sich am damaligen Institut für Rechtsmedizin der Charité Humboldt-Universität Berlin die „Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik“ (AGFAD) gegründet. Dabei handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft der „Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin“ (DGRM), deren Mitglieder Rechtsmediziner, Zahnärzte, Radiologen und Anthropologen sind. AGFAD hat seit der Gründung Leitlinien für die Gutachtenerstattung entwickelt, um das bis zur Jahrtausendwende teilweise recht unterschiedliche Vorgehen zu harmonisieren und eine Qualitätssicherung der Begutachtungen zu erreichen. Von der Arbeitsgemeinschaft werden jährliche Ringversuche für in- und ausländische Sachverständige durchgeführt.

Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung sowie Röntgenuntersuchungen der Hand und der Zähne einschließlich Computertomografie beider Schlüsselbeine sind heutzutage fester Bestandteil der forensischen Altersdiagnostik. Um eine größtmögliche Aussagesicherheit zu erzielen, werden stets mehrere Methoden kombiniert. Vom Sachverständigen werden das „Mindestalter“ und/oder das „wahrscheinlichste Alter“ angegeben. Es existieren sowohl in der Zivil- als auch in der Strafprozessordnung, im Aufenthaltsgesetz und im Sozialgesetzbuch mehrere Ermächtigungsgrundlagen für Röntgenuntersuchungen zu altersdiagnostischen Zwecken, ohne dass hierfür eine medizinische Indikation vorliegt. Gleichfalls sind auch Einwilligungen der zu untersuchenden Person möglich.

Ziel der Forensischen Altersdiagnostik ist, dass bei Personen ohne gültige Ausweispapiere rechtlich vom Lebensalter abhängende Verfahren korrekt durchgeführt werden können. Dabei sind Aussagen zum Mindestalter anzustreben, um rechtsverbindliche Aussagen zu treffen, ob juristisch relevante Altersgrenzen über- oder unterschritten werden.