Gesundheitswesen 2018; 80(04): 394
DOI: 10.1055/s-0038-1639233
VORTRÄGE
Infektionsschutz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

„Tätowieren – Sichere und hygienische Praxis“ DIN EN 17169:2017 – Der Norm-Entwurf wird vorgestellt

S Brockmann
1   Landratsamt Reutlingen/Kreisgesundheitsamt Gesundheitsschutz, Reutlingen, Germany
,
R Dieckmann
2   Bundesinstitut für Risikobewertung Abteilung für Biologische Sicherheit, Fachgruppe Produkthygiene und Desinfektionsstrategien, Berlin, Germany
,
B Geisel
3   Landesgesundheitsamt BWReferat 93, Stuttgart, Germany
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Publication History

Publication Date:
11 April 2018 (online)

 

Der europäische Normentwurf „Tätowieren – Sichere und hygienische Praxis“ prEN 17169:2017 wurde am 22. September 2017 der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Das Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 435 „Tattooing Services“ erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 159-02-14 AA „Anforderungen an das Tätowieren“ im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL).

Die Autoren des Beitrags sind Mitglieder im deutschen Arbeitsausschuss sowie Delegierte im Technischen Komitee CEN/TC 435 auf europäischer Ebene.

Der Normentwurf legt Anforderungen an die Hygiene vor und während des Tätowierens sowie für die Nachsorge fest. Er enthält Leitlinien für die korrekten Verfahren, um den optimalen Schutz für Kunden und Tätowierer zu gewährleisten.

Die Autoren stellen den Normentwurf vor. Im Einzelnen werden die Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität bei Tätowieren dargestellt. Hierzu gehören z.B. Anforderungen an Schulung und Qualifizierung von Tätowierern (Dauer, Lehrinhalte), Anforderungen an Räumlichkeiten, Arbeitsplatz und Tätowiermittel sowie den Tätowiervorgang selbst, als auch die Aufbereitung von Mehrweg-Instrumenten und das Abfallmanagement. Darüber hinaus enthält der Entwurf Hinweise zu Kontraindikationen (z.B. geringes Alter, Schwangerschaft, Grunderkrankungen) Aufklärung und Einwilligung sowie der Nachsorge von Tattoos. Neben diesen Anforderungen sind auch Mindestanforderungen an die Durchführung von Tattoo-Conventions enthalten.

Der europäische Normentwurf stellt in Abwesenheit anderer regulativer oder gesetzlicher Regelungen das erste Regelwerk dar, das sich spezifisch mit Hygieneanforderungen an das Tätowieren befasst. Auch wenn in einem Konsensdokument nicht alle Vorstellungen (aller Beteiligten) Berücksichtigung finden können, gibt die Norm doch für Tätowierer und deren Kunden eine wichtige Hilfestellung für eine sichere und hygienische Praxis. Gesundheitsämter ermöglicht die Norm standardisierte Beratung und Überwachung der Einrichtungen. Darüber hinaus kann sie den Gesundheitsämtern einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der eigenen Tätigkeit leisten.