Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1602117
5. Mai 2017
Posterausstellung „Freie Themen“
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Verifizierung der Alarm- und Einsatzpläne für interne und externe Gefahrenlagen der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz

D Foltys
1   Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Mainz
,
D Cwojdzinski
2   Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz, Berlin
,
I Loesche
3   Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Mainz
,
T Zeutzheim
4   Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Koblenz
,
K Gräff
1   Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Mainz
› Author Affiliations
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Publication History

Publication Date:
02 May 2017 (online)

 

Zielsetzung::

Verifizierung der Alarm- und Einsatzpläne (AEP) der Krankenhäuser in RLP, um neben der bestmöglichen Versorgung von Betroffenen bei externen Großschadenslagen auch die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern bei internen Gefahrenlagen zu überprüfen. Gemäß §22 (LBKG) sind die Träger der Krankenhäuser dazu verpflichtet, AEPs aufzustellen und Übungen durchzuführen. Gemäß §34 (LKG) erstellt das Krankenhaus AEPs für das Auftreten lebensbedrohender hochkontagiöser Krankheiten (HKLE) sowie sonstiger übertragbarer Krankheiten, die wegen ihres Ausmaßes besonderer organisatorischer Maßnahmen bedürfen.

Methode::

Im Rahmen unserer Zuständigkeit für das LKG und im Auftrag des Ministeriums (MSAGD) haben wir eine schriftliche Abfrage hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen durchgeführt. Jedes der 84 Krankenhäuser in RLP erhielt ein entsprechendes Anschreiben mit Fragebogen, der von der AG Krankenhauswesen der AOLG konzipiert wurde.

Ergebnis::

Die Rücklaufquote betrug 100%. Nach eigenen Angaben besitzen alle Krankenhäuser (84) einen AEP. 52 der 84 Krankenhäuser (62%) hatten in den letzten 3 Jahren Übungen durchgeführt. Da 19 der 84 Krankenhäuser keine somatisch/klinische Ausrichtung haben, wurden die weiteren Auswertungen auf 65 Kliniken beschränkt: 20 Kliniken (31%) gaben an, eine Dekontamination durchführen zu können; eine mögliche Isolation bei HKLE wurde in 43 Kliniken (66%) bejaht. Eine Unterstützung beim MANV können 35 der befragten 65 Kliniken (54%) leisten.

Schlussfolgerung::

Alle Krankenhäuser in RLP besitzen einen AEP; die Mehrzahl führt regelmäßig Übungen durch. Die Frage einer Dekontaminationsmöglichkeit wurde sehr zurückhaltend beantwortet, wobei die Möglichkeit einer Notdekontamination möglicherweise nicht berücksichtigt wurde. Auf die notfallmäßige Isolation von ansteckungsverdächtigen Patienten sollten möglichst alle Krankenhäuser vorbereitet sein. Die Bevorratung mit einer ausreichenden Anzahl an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist hierzu – insbesondere auch im Hinblick auf den notwendigen Schutz der eigenen Mitarbeiter – unerlässlich. Um die Krankenhäuser, insbesondere im Hinblick auf HKLE, zu unterstützen, ist beabsichtigt, in RLP einen aktualisierten Rahmen-, Alarm und Einsatzplan Seuchen für alle Krankenhäuser bereitzustellen.