RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0037-1601902
Strukturierte Krankenhausbegehungen durch den ÖGD
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Mai 2017 (online)
Mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen die Möglichkeiten der Prävention von Infektionskrankheiten effizienter gestaltet werden. Es fordert von den Leitungen medizinischer Einrichtungen eine hohe Eigenverantwortung, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Patienten vor nosokomialen Infektionen zu schützen. Über das Infektionsschutzgesetz und die Gesundheitsdienstgesetze der Länder ist geregelt, dass die Kontrollen in der Verantwortung des öffentlichen Gesundheitsdienstes liegen. Im Rahmen der externen Qualitätssicherung führen die Gesundheitsämter regelmäßige Begehungen in den Krankenhäusern durch. Um die Qualitätsstandards bei diesen Begehungen möglichst einheitlich zu gestalten, wurden von der Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene am MASGF im Land Brandenburg standardisierte Begehungslisten zu Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erarbeitet. Damit soll ein Basisstandard für die gesundheitsbehördliche Überwachung von Krankenhäusern sichergestellt werden, der neben den baulichen und personellen Voraussetzungen auch die Behandlungsabläufe und krankenhaushygienisch relevanten Ergebnisse erfasst und bewertet.
Mit diesen Checklisten soll den Beteiligten ein Rahmen für einen strukturierten Dialog gegeben werden. Ziel soll sein, gemeinsam die aktuelle Situation im Rahmen einer Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung zu erfassen.
Damit soll eine qualitätsgesicherte Überwachung mit dem Ziel einer Verbesserung der Patientensicherheit ermöglicht werden.