RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0037-1601900
Schwerpunktüberwachung durch den ÖGD in Bayern
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Mai 2017 (online)
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und anderer rechtlicher Vorgaben für die Überwachung der Hygiene in den Einrichtungen des Gesundheitswesens verantwortlich.
Im Rahmen eines Maßnahmenpakets des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zur Verbesserung der Qualität der Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens wurde im Herbst 2010 vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ein Konzept zur Verbesserung der infektionshygienischen Beratung und Überwachung durch den ÖGD entwickelt.
Ziel war die qualitative Weiterentwicklung und Konkretisierung der Prozesse und Strukturen im ÖGD zur Erfüllung des gesetzlichen Überwachungsauftrages. Das bestehende anlassbezogen ausgerichtete Überwachungskonzept wurde dabei um ein zentral gesteuertes Element einer geplanten Regelüberwachung sowie um Schwerpunktprojekte ergänzt.
Im Zuge dieser Neuausrichtung wurde die „Spezialeinheit Infektionshygiene“ (SEI) am LGL gegründet. Sie plant in Absprache mit dem Bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) und den Bezirksregierungen jährliche Überwachungsschwerpunkte, schlägt ein jährliches Überwachungsprogramm für den ÖGD vor, überwacht dessen Umsetzung und unterstützt die Regierungen und Gesundheitsämter vor Ort.
Das jeweilige Überwachungsprogramm wird landesweit einheitlich in einer für alle Gesundheitsämter verbindlichen Verwaltungsvorschrift festgelegt. Um eine standardisierte Durchführung und Auswertung sicherzustellen, entwickelt die SEI für die jeweiligen Überwachungsschwerpunkte bereichsbezogene modulare Checklisten einschließlich erörternder Begleittexte, die den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden. Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgt zentral am LGL, die Ergebnisse werden in Berichten zusammengestellt und in der Fachliteratur publiziert.
Erfahrungen aus den Begehungen im Rahmen der Schwerpunktüberwachung sowie im Umgang mit den Checklisten und die daraus resultierenden Maßnahmen werden dargestellt.