Rofo 2017; 189(S 01): S1-S124
DOI: 10.1055/s-0037-1601389
Vortrag (Wissenschaft)
Notfalldiagnostik/Intensivmedizin
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Routinemäßige Ultraschallverlaufskontrollen bei schwer verletzten Patienten nach unauffälligem Ganzkörper-CT sind Zeitverschwendung

M Schüer
1   Universitätsklinikum Leipzig, Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Leipzig
,
T Kahn
1   Universitätsklinikum Leipzig, Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Leipzig
,
C Josten
2   Universitätsklinikum Leipzig, Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Plastische Chirurgie, Leipzig
,
J Fakler
2   Universitätsklinikum Leipzig, Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Plastische Chirurgie, Leipzig
,
P Stumpp
1   Universitätsklinikum Leipzig, Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Leipzig
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
23 March 2017 (online)

 

Zielsetzung:

Ziel der retrospektiven Studie war es, die diagnostische Signifikanz und klinische Relevanz von routinemäßig durchgeführten Ultraschallverlaufskontrollen bei schwer verletzten Patienten nach vorangegangenem Ganzkörper-CT zu untersuchen.

Material und Methodik:

In einem Zeitraum von 48 Monaten wurden 611 konsekutive, schwer verletzte Patienten ausgewählt, welche initial ein Ganzkörper-CT und sechs Stunden danach eine Ultraschallverlaufskontrolle erhalten hatten. Die Patienten wurden in zwei Kohorten aufgeteilt: Patienten mit (A) und ohne (B) traumaassoziierte abdominelle Verletzungen im initialen CT. Beide Kohorten wurden dann weiter untersucht auf das Vorliegen von Befunden in der Ultraschallverlaufskontrolle, die Unterschiede der Befunde zum CT und eine Änderung des therapeutischen Vorgehens.

Ergebnisse:

150 Patienten wurden in Kohorte A und 461 in Kohorte B kategorisiert. Nur zwei Patienten (1.3%) in Kohorte A zeigten neue Befunde im Ultraschall und einer dieser Patienten benötigte eine klinische Intervention. In Kohorte B zeigten 6 Patienten (1.3%) minimale neue Befunde in Form von kleinen Mengen freier Flüssigkeit, von diesen benötigte keiner eine Intervention. Insgesamt wurde also das therapeutische Vorgehen nur bei einem von 611 Patienten (0.16%) aufgrund des Ultraschallbefundes geändert.

Schlussfolgerungen:

Da es bei Patienten mit unauffälligem Ganzkörper-CT keine Befunde gab, die eine klinische Intervention nötig machten, profitiert diese Gruppe von Patienten nicht von routinemäßig durchgeführten Ultraschallverlaufskontrollen.