kleintier konkret 2019; 22(04): 4
DOI: 10.1055/s-0037-1599615
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Neues aus dem Datenschutz!?

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Publication Date:
30 August 2019 (online)

Die Vorgaben für Datenschutzbeauftragte haben sich in Arztpraxen gelockert, wie das Ärzteblatt berichtet. Demnach müssen Praxen nicht mehr wie bisher ab 10 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten nennen. Künftig soll dies erst ab 20 Mitarbeitern, die sich ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, erforderlich sein.