Zeitschrift für Palliativmedizin 2016; 17(05): 1-59
DOI: 10.1055/s-0036-1594062
Abstracts
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Entlassung aus der Palliativstation: welche Patienten gehen ins Hospiz und welche ins Pflegeheim? Ergebnisse einer retrospektiven Analyse

A Lim
1   Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin, Würzburg, Deutschland
,
B van Oorschot
1   Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin, Würzburg, Deutschland
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Publication History

Publication Date:
13 December 2016 (online)

 

Hintergrund:

Pflegeheime wichtige Partner der allgemeinen, wohnortnahen Palliativversorgung für Patienten mit niedrigem oder mittlerem Palliativbedarf, während nach dem Behandlungspfad der S3-Leitlinie für Patienten mit nicht heilbaren Krebserkrankungen im stationären Hospiz auch Patienten mit hohem bzw. komplexem Palliativbedarf versorgt werden. Uns interessierten mögliche Kriterien für die Auswahl des Versorgungssettings.

Methode:

Die Akten der im Jahr 2015 aus der Palliativstation entlassenen Patienten wurden retrospektiv analysiert. Neben soziodemographischen Faktoren (Alter, Geschlecht, Lebenssituation) wurden Allgemeinzustand, Krankheitsphase, Palliativbedarf (Masso et al 2015) und BRASS-Index als Maß für einen erwartbar erhöhten Pflegebedarf (Molin et al 2013) ausgewertet.

Ergebnisse:

Von 106 Patienten wurden 58 Patienten in einen Privathaushalt entlassen (55%), 17 ins Pflegeheim (16%) und 31 ins Hospiz (29%). Patienten mit niedrigem BRASS-Index und nicht-allein lebende Patienten wurden signifikant häufiger in einen Privathaushalt entlassen als die übrigen Patienten. Patienten, die ins Pflegeheim entlassen wurden, waren signifikant älter (23% der Gruppe jünger 70J. vs. 77% der über 70-Jährigen) und hatten im Vergleich mit den Hospizpatienten signifikant seltener hohen bzw. komplexen Palliativbedarf (64% vs. 90%). Hospizentlassene waren bei Entlassung in schlechterem Allgemeinzustand als Pflegeheimentlassene und häufiger in der Krankheitsphase „verschlechternd“.

Fazit:

Die Auswertung zeigt, dass eine bedarfsorientiert abgestufte Palliativversorgung im Entlassmanagement schon umgesetzt wird, wenngleich der Anteil der Pflegeheimentlassungen mit hohem bzw. komplexem Palliativbedarf recht hoch ist. Transparente Kriterien für die Zuweisung in die nicht-häusliche Weiterversorgung und die Einbeziehung der SAPV bei Pflegeheimentlassungen sollten im Konsens mit allen Beteiligten entwickelt und überprüft werden.