Gesundheitswesen 2016; 78 - A17
DOI: 10.1055/s-0036-1586527

Inwiefern werden neue gesetzliche Regularien in Solarien umgesetzt? Ergebnisse einer „simulated client“ Studie in Deutschland

T Möllers 1, C Pischke 1, H Zeeb 1, 2
  • 1Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS), Bremen
  • 2Wissenschaftsschwerpunkt Gesundheitswissenschaften, Universität Bremen, Bremen

Hintergrund: Im August 2009 und Januar 2012 wurden das „Gesetz zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ und die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung“ in Deutschland eingeführt, um die UV-Exposition in der Allgemeinbevölkerung zu begrenzen (1, 2). Laut dieser Regularien dürfen Minderjährige keine Solarien nutzen. Das Personal der Sonnenstudios ist dazu verpflichtet die Bestimmung des Hauttyps, das Erstellen eines Dosierungsplans, sowie eine Liste mit schädlichen Effekten von UV-Strahlung anzubieten. Des Weiteren muss ein Aushang mit Warnhinweisen, der jederzeit gut sicht- und lesbar ist, vorhanden sein (1, 2).

Fragestellung: Es ist unklar, ob diese Regularien in Sonnenstudios durch das Personal umgesetzt werden. Daher war die Fragestellung dieser Studie, inwiefern die gesetzlichen Regularien in Sonnenstudios umgesetzt werden.

Methodik: Wir haben im Jahr 2014 eine „simulated client“ Studie in 20 Sonnenstudios im Stadstaat Bremen durchgeführt. Dafür wurde eine Checkliste mit Kriterien aus den gesetzlichen Regularien erstellt und genutzt, um deren Umsetzung zu evaluieren.

Ergebnisse: Von den untersuchten Sonnenstudios haben 20% über die unerwünschten Wirkungen von UV-Strahlung informiert. Weiterhin haben 60% der Sonnenstudios angeboten, den Hauttyp zu bestimmen und einen Dosierungsplan zu erstellen. In 35% der Sonnenstudios wurde nach aktuellem Gebrauch von Medikamenten und der Häufigkeit von vorherigen Sonnenbränden gefragt. Des Weiteren fragte das Personal in 10% der Sonnenstudios nach auffälligen und/oder einer großen Anzahl von Muttermalen, sowie in 15% nach dem Auftreten von Hauterkrankungen oder Hautkrebs, inklusive der Familiengeschichte der Erkrankung.

Diskussion: Die gesetzlichen Regularien in Bremer Sonnenstudios werden diesen Ergebnissen zufolge unzureichend umgesetzt. Unsere Ergebnisse ähneln den Ergebnissen einer, vom Bundesamt für Strahlenschutz vor Einführung der gesetzlichen Regularien, durchgeführten Studie (3). Zusätzliche Kontrollmechanismen scheinen notwendig zu sein, um Verbraucher vor möglichen karzinogenen Effekten von UV-Strahlung in Sonnenstudios zu schützen. Referenzen beim Verfasser.