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DOI: 10.1055/s-0036-1581583
Bildgebung bei entzündlichen Erkrankungen
Kurzfassung:
Entzündungen des Schläfenbeins werden folgenden anatomischen Kompartimenten zugeordnet: Äußerer Gehörgang, Mittelohr mit Mastoidzellen, Innenohr und innerer Gehörgang. Während die unkomplizierte Otitis externa eine klinische Diagnose ist, kann sich die Otitis externa necroticans (früher: „maligna“) zu einer Schädelbasis-Osteomyelitis und damit zu einem lebensgefährlichen Krankheitsbild ausweiten und bedarf der Bildgebung. Die Computertomografie ist hier oft wenig spektakulär, hingegen zeigt die Kernspintomografie das eindrucksvolle Exsudat in den Markräumen der Schädelbasis. Otitiden des Mittelohrs sind ebenfalls meist klinisch zu diagnostizieren. Eine Sonderform ist das Cholesteatom. Die Diagnose „Cholesteatom“ ist in erster Linie eine klinische. Die Computertomografie zeigt oft nur unspezifische Verschattungen, wird aber benötigt zur Suche nach knöchernen Destruktionen und Perilymphfisteln. Spezielle diffusionsgewichtete MR-Sequenzen stellen Cholesteatom-Herde direkt dar und sind vor allem bei der Rezidivdiagnostik nützlich. Wichtig ist für den Radiologen auch die Kenntnis einer weiteren Sonderform im Kindesalter, der Mastoiditis, eines oft dramatischen akuten Krankheitsbildes, das notfallmäßiges operatives Eingreifen erfordert. Vor dem Hintergrund der Entzündungen von Mittelohr und Mastoid wird auf die Schwierigkeit hingewiesen, den Krankheitswert von inzidentellen Schleimansammlung im Mastoid radiologisch zu würdigen. Die Entzündung des Innenohrs, die Labyrinthitis, ist kernspintomografisch leicht zu diagnostizieren, aber ebenso leicht auch zu übersehen, wenn man nicht gezielt danach sucht. Die Entzündungen des inneren Gehörgangs schließlich sind selten und müssen von neoplastischen Veränderungen (Meningeose) unterschieden werden, was rein bildmorphologisch oft unmöglich ist.
Lernziele:
– Kenntnis typischer Vertreter von Entzündungen der einzelnen anatomischen Kompartimente
– Kenntnis der z.T. lebensbedrohlichen Komplikationen
– Wahl der angemessenen Untersuchungstechnik