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DOI: 10.1055/s-0036-1578951
Interdisziplinäre Frühförderung in Baden-Württemberg und die Landesrahmenvereinbarung – IFF
In der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder leisten Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF) in Baden-Württemberg einen wesentlichen Beitrag. Die Förder- und Behandlungsangebote der in den Interdisziplinären Frühförderstellen heilpädagogisch und medizinisch-therapeutisch zusammengesetzten Fachkräfteteams wenden sich nicht allein an das einzelne Kind, sondern darüber hinaus an Familie und Lebenswelt des Kindes, um behindernde Bedingungen abzubauen und damit auf mehr Inklusion hinzuwirken. Die Interdisziplinären Frühförderstellen arbeiten insbesondere eng mit niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin zusammen. So kann gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten ein individueller Förder- und Behandlungsplan (FuB) für das Kind erstellt werden. Die seit Juli 2014 geltende Landesrahmenvereinbarung Interdisziplinäre Frühförderung in Baden-Württemberg bedeutet für Kinder, Eltern, Fachleute und Kostenträger in der Frühförderung einen Zugewinn, da mit ihr Barrieren für die niedrigschwellige kind- und familienorientierte Frühförderung betroffener Kinder weiter abgebaut werden konnten. Dazu gehört beispielsweise, dass sowohl Einzel- als auch Komplexleistungen möglich sind, dass Komplexleistungen außerhalb des fachärztlichen Budgets erfolgen, die Mitwirkung der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte am FuB durch die Kassenärztliche Vereinigung vergütet wird und vieles mehr. Das bewährte Netzwerk der baden-württembergischen Interdisziplinären Frühförderung wird auf der aktuellen Grundlage der Landesrahmenvereinbarung dargestellt und erläutert.