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DOI: 10.1055/s-0036-1578876
Künstliche Mineralfasern in einer Kindertagesstätte
Im Jahre 2010 kam es durch Grundwassereintrag in den Keller einer in einem Altbau befindlichen Kindertagesstätte zu einer Schimmelpilzbelastung des gesamten Gebäudes. Daraufhin wurde das Kellergeschoss zum Rest des Gebäudes hermetisch abgeschottet. Im Frühjahr 2015, das Grundwasserproblem war gelöst, sollte geprüft werden, ob die Schimmelpilzbelastung weiterhin besteht. Dazu wurden neben den Kellerräumen auch alle Gruppenräume erneut auf eine mögliche Schimmelpilzbelastung vermessen. Im Zuge dieser Messung fiel auf, dass ein stillgelegter Balkon über einem Erker im Erdgeschoss eventuell Feuchteschäden im Mauerwerk verursacht. Eine Baufeuchtemessung an dieser Stelle im Erdgeschoss konnte den Verdacht nicht bestätigen, ergab allerdings, dass über der abgehängten Decke des Gruppenraumes Dämmung aus Mineralwolle verbaut war. Da infolge der Zwischendeckenkonstruktion ein Eintrag von Mineralwollfasern in die Gruppenräume nicht auszuschließen war, wurde von einem Schrank eine Sedimentationsstaubprobe entnommen. Nach Veraschung der Probe waren im Lichtmikroskop Mineralwollfasern nachweisbar. Zur weiteren Bestimmung wurde diese Probe im Rasterelektronenmikroskop mit Röntgenmikroanalyse (REM/EDR) untersucht. Die Fasern waren lungengängig und sind laut Analyse in den Kanzerogenitätsindex Kategorie 2 einzustufen. Die Kindereinrichtung wurde daraufhin in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt kurzfristig zur Nutzung gesperrt. Es folgten weitere Materialuntersuchungen und Messungen der Faserkonzentration in der Raumluft. Hierbei wurde auch ermittelt, dass neben den Glasfasern aus der Dämmung über der Zwischendecke auch Fasern aus den Zwischendeckenelementen zur Belastung der Raumluft beigetragen haben.
Eine umfassende Sanierung sämtlicher Räume der Kindertagesstätte wurde unumgänglich.