Gesundheitswesen 2016; 78 - V48
DOI: 10.1055/s-0036-1578863

Kleinräumigkeit versus Datenschutz: Wie können wir in der Gesundheitsberichterstattung beidem gerecht werden?

A Galante-Gottschalk 1, N Fassnacht 2, C Fischer 1, J Erb 1, H Ohm 1, S Ehehalt 1, H Tropp 1
  • 1Gesundheitsamt, Stuttgart
  • 2Stuttgart

Hintergrund und Fragestellung: Kleinräumige Analysen rücken in den Kommunen immer mehr in den Fokus, da diese dazu beitragen, den bedarfsgerechten Einsatz finanzieller Mittel zu verbessern. Die damit verbundenen kleineren Fallzahlen können jedoch datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegen stehen. Für die Gesundheitsberichterstattung ergibt sich hieraus die Frage, wie beides miteinander vereint werden kann. Methoden: Bei der vom Gesundheitsamt Stuttgart durchgeführten Einschulungsuntersuchung werden jährlich rund 5.000 Kinder im vorletzten Kindergartenjahr von einem Team aus Kinderarzt/-ärztin und Kinderkrankenschwester/SMA untersucht. Hierbei werden unter anderem Vorsorge- und Impfbücher geprüft, der sprachliche und grobmotorische Entwicklungsstand erfasst, Körpergewicht und -größe gemessen sowie die Eltern zur Familiensprache befragt. Aus Gründen des Datenschutzes und der statistischen Auswertbarkeit wurden die Daten von fünf Einschulungsjahrgängen (2011 bis 2014) zusammengefasst und gemeinsam analysiert sowie Stadtteile mit einer Fallzahl von weniger als 50 untersuchten Kindern aus der Untersuchung ausgeschlossen. Ergebnisse: Für 119 (78,3%) der 152 Stadtteile ergab die Auswertung bezüglich der erfassten Parameter belastbare Ergebnisse. Die mittlere Fallzahl pro Stadtteil betrug 192 Kinder (Minimum 51, Maximum 712). 33 (21,7%) Stadtteile wurden aufgrund einer Fallzahl < 50 aus der Untersuchung ausgeschlossen. Bei diesen Stadtteilen lag die mittlere Fallzahl bei 16 (Minimum: 0, Maximum: 46). Schlussfolgerung: Durch das hier gewählte Vorgehen wurde das Ziel einer kleinräumigen Analyse unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen für rund drei Viertel der Stuttgarter Stadtteile erreicht. Limitationen des hier gewählten Vorgehens sind, dass es sich um eine Querschnittserhebung mit einem relativ langen Erfassungszeitraum handelt und dass für knapp ein Viertel stadtteilbezogene Auswertungsergebnisse fehlen.