Klin Monbl Augenheilkd 2015; 232 - V14
DOI: 10.1055/s-0035-1569168

Perioperative Antikoagulation und Thrombozytenaggregationshemmung. Die Perspektive des Ophthalmochirurgen

W Noske 1, M Kathke 1, N Feltgen 2
  • 1Abteilung für Augenheilkunde, Städtisches Klinikum, Brandenburg
  • 2Universitäts-Augenklinik, Göttingen

Eine perioperative Umstellung der Antikoagulation (AK) und/oder Thrombozytenaggregationhemmung (TAH) ist mit einem teilweise erheblichen Risiko thrombembolischer Komplikationern bzw. cerebraler Blutungen verbunden. Dies gilt auch bei gewissenhafter Umsetzung der entsprechenden Leitlinien, die komplex sind und u.a. eine differenzierte Abschätzung des Thrombembolierisikos der Patienten erfordern. Einige häufige ophthalmochirurgische Eingriffe (z.B. Phakos, intraviteale Injektionen) gelten als Eingriffe mit sehr geringem Blutungsrisiko bei denen es schwierig sein dürfte, eine Änderung oder das Absetzender AK oder TAH zu rechtfertigen. Aber auch bei Eingriffen mit etwas höherem Blutungsrisiko wie Retrobulbärinjektion, Glaskörper- und Netzhautoperationen, fistulierende Glaukomoperationen sowie größeren okuloplastischen Eingriffen ist ein erhöhtes Risiko für schwere hemorrhagische Komplikationen in der Literatur nicht gut belegt. Hinzu kommt ein erhöhtes Thrombembolierisiko durch unzureichende Patienteninstruktion, Compliance, Dokumentation und Terminverschiebungen u.ä.. Bei elektiven Eingriffen ist es zudem noch schwieriger ein Absetzen oder Umstellen zu rechtfertigen. Deshalb sollten die Gefahren der perioperative Änderung der AK und/oder TAH gewissenhaft gegenüber der erhöhten Blutungsgefahr bei ophthalmochirurgischen Eingriffe abgewogen und auf eine leitlinienkonforme Umsetzung und Dokumentation der perioperativen AK und/oder TAH geachtet werden.