Hintergrund: Die Einnahme von oralen Antikoagulantien (oAK) stellt einen Risikofaktor für Komplikationen bei Augenerkrankungen dar. Bei vaskulären Erkrankungen wie der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) kann es zur intra- oder subretinalen Makulablutung und signifikanten Sehverschlechterung kommen. Methoden: Wir untersuchten retrospektiv des Outcome von Patienten mit der Primärdiagnose einer sub- oder intraretinalen Massenblutung, die an unserer Klinik im Zeitraum vom 1.1.2014 bis 30.06.2015 behandelt wurden. Ergebnisse: Insgesamt wurden 53 Patienten stationär in Abhängigkeit vom Befund mit intravitrealer Injektion von rtPA + Gas oder ppV + subretinaler rtPA-Gabe mit Gas- oder Silikonöltamponade behandelt. 33 (62%) Patienten standen zum Zeitpunkt der Blutung unter oAK, 20 (38%) erhielten keine oAK. Von den antikoagulierten Patienten erhielten 10 eine doppelte Antikoagulation. Insgesamt verbessertete sich der Ausgangsvisus von 1,6 logMAR auf 1,45 logMAR. Unter Patienten ohne Antikoagulation verbesserte sich der Visus von 1,4 logMAR auf 1,2 logMAR, bei den Patienten mit Antikoagulation bieb der Visus konstant bei 1,6 logMAR. 4 Patienten hatten bereits bei Erstvorstellung eine Amaurose durch eine expulsive Aderhautblutung, die sich nach der subretinalen Blutung entwickelte mit einem Endvisus von nulla lux. Als Ursache dieses letalen Verlaufs ist bei allen Patienten neben einem mäßiggradig bis schlecht eingestellten Hypertonus insbesondere eine Antikoagulantien-Überdosierung zu sehen. Insbesondere die Kombination aus Phenprocuomon und Acetylsalicylsäure (2 Patienten) sowie die Kombination aus Rivaroxaban und niedermolekularem Heparin (2 Patienten) hatten einen fulminanten klinischen Verlauf zur Folge, während die Kombination aus Acertylsalicylsäure und Clopidogrel keine Komplikationen mit sich brachte. Schlussfolgerung: Der Umgang mit oralen Antikogulantien stellt bei ophthalmologischen Erkrankungen eine Herausvorderung dar und kann sogar in Spontanverläufen zur Erblindung führen. Daher sollte insbesondere bei geplanten operativen Eingriffen sorgfältig und nach Rücksprache mit dem Hausarzt ein Absetzen oder Umstellen der antikoagulativen Therapie erfolgen.