physioscience 2017; 13(01): 7-8
DOI: 10.1055/s-0035-1567162
Editorial
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Der Hochschule Fulda wurde als bundesweit erster Hochschule für Angewandte Wissenschaften das eigenständige Promotionsrecht verliehen

U. Wolf
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
07. März 2017 (online)

Im Zuge der systematischen Stärkung der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) wurde mit einer Gesetzesänderung im Hessischen Hochschulgesetz (HHG) verankert, dass eigenständige Promotionen für forschungsstarke Bereiche grundsätzlich an den HAW stattfinden können. Voraussetzung hierfür ist aber der Nachweis dieser besonderen Stärke in der Forschung. Die Messlatte wurde hoch aufgelegt: Um als forschungsstarker Bereich anerkannt zu werden, müssen mindestens 12 Professorinnen/Professoren regelmäßig wissenschaftliche Publikationen einer bestimmten Güte sowie die Einwerbung von Fördermitteln in einer festgelegten Summe nachgewiesen werden. Diese beiden Kriterien seien stellvertretend für die „Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Verleihung eines Promotionsrechts an hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ genannt. Erschwerend kommt hinzu, dass das Lehrdeputat an den HAW doppelt so hoch ist, wie das an den Universitäten.

Seit dem Inkrafttreten des HHG am 1. Januar 2016 konnten die hessischen Hochschulen das Promotionsrecht beantragen. Inzwischen wurde das Regelwerk für die Einrichtung von Promotionszentren und für die Durchführung von Promotionsverfahren erarbeitet. Es war ein langer Weg, der belohnt wurde: Im Oktober 2016 wurde das 1. eigenständige Promotionsrecht an einer HAW – der Hochschule Fulda – für den forschungsstarken Bereich „Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität“ anerkannt; kurz vor Weihnachten folgten die 2. Verleihung für den forschungsstarken Bereich „Public Health“ und die 3. Verleihung für den Bereich „Soziale Arbeit“.

Der Bereich „Public Health“ umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit einer Bevölkerung, sowohl hinsichtlich der präventiven, kurativen, rehabilitativen und pflegerischen Versorgung und deren finanzielle Absicherung als auch hinsichtlich der Veränderung von Lebensbedingungen zur Sicherung einer gesundheitlichen Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen. Sämtliche Forschungsaktivitäten der 3 grundständigen Studiengänge Pflege, Hebammenkunde und Physiotherapie an der Hochschule Fulda sind integriert.

Mit der seinerzeitigen Entscheidung für eine Bewerbung hat die Hochschule Fulda ein klares Bekenntnis zur Förderung qualitativ hochwertiger Promotionen abgelegt und seitdem konsequent die institutionellen, personellen und konzeptionellen Voraussetzungen dafür geschaffen. Im Januar 2017 wurde nicht nur das Promotionszentrum Public Health an der Hochschule Fulda – unter dessen Dach künftig einschlägige Promotionsvorhaben durchgeführt werden können –, sondern auch das fachbereichsübergreifende Public Health Zentrum Fulda gegründet. Es ist das 5. wissenschaftliche Zentrum der Hochschule Fulda. Verliehen wird der Doktorgrad in Public Health (Dr. P.H.) und ist damit der 6. akademische Ort in Deutschland, an dem dieser Grad erworben werden kann.

Um die Promotionsmöglichkeiten der geeigneten Absolventen weiter zu verbessern, wird nun auch gezielt das Master-Angebot neben dem seit 2004/2005 existierenden forschungsorientierten Master-Studiengang Public Health und dem seit 2006/2007 bestehenden kooperativen Master-Studiengang Public Health Nutrition für die therapeutischen, hebammenkundlichen und pflegerischen Studiengänge ausgebaut.

Das Ziel: Master-Absolvierende aller am Fachbereich Pflege und Gesundheit in Fulda verorteten Studienrichtungen sollen mit ihren eigenen Forschungsthemen, aber eben auch als Beschäftigte in dem breit gefächerten Spektrum der Drittmittelprojekte die Zulassung als Doktoranden an der Hochschule Fulda beantragen. Physiotherapeuten können künftig bei der Promotion von Physiotherapeuten betreut werden. Externe werden nach einer Prüfung auf Eignung ebenso angenommen. Damit kann die selbstständige Erforschung der Physiotherapie endlich beginnen, denn zumindest an der Hochschule Fulda wurde die 3. Stufe der akademischen Qualifikation erreicht. Nun kann eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den relevanten Themen stattfinden, die für die Professionalisierung so dringend benötigt wird. Selbst die enormen Lücken im Wissen über das, was wirklich geschieht, wenn wir untersuchen und behandeln, können in der Forschung adressiert werden. Die Theoriebildung kann jetzt Fahrt aufnehmen.

Die Verleihung des Promotionsrechts wird in Fulda als ausdrückliche Würdigung der besonderen Verdienste der Hochschule in der Forschung und um den Ausbau hochwertiger Studienangebote verstanden. Schon einmal wurde einem Programm der Hochschule Fulda – dem gemeinsam mit der medizinischen Fakultät der Philipps-Universität Marburg durchgeführten Master-Studiengang Physiotherapie – eine Leuchtturmfunktion für das Land zugeschrieben. Dies geschah im Rahmen der Akkreditierung. Nun setzt die HAW Fulda mit der Anerkennung seiner Forschungsstärke durch das Land Hessen und des damit verbundenen Promotionsrechts ein ebensolches Zeichen. Alle Forschenden und Lehrenden richten sich gezielt auf die Aufnahme von Promovenden ein, die das Forschungsprofil erweitern werden. Und natürlich freuen sich alle darauf, junge motivierte Menschen mit guten Ideen auf ihrem wissenschaftlichen Werdegang zu unterstützen.

P.S.: Wir sind sehr stolz darauf, dass die physioscience ab sofort bei Thomson Reuters gelistet ist, und zwar im sogenannten „Emerging Sources Citation Index“: www.wokinfo.com/media/pdf/S024651_Flyer.pdf.

Thomson Reuters ist ein Medienkonzern mit Hauptsitz in New York City, der 2008 gegründet wurde. Die Aufnahme unserer Zeitschrift bei Thomson Reuters bedeutet eine Anerkennung unserer Arbeit und verschafft uns auch im Ausland mehr Gehör. Vielen Dank an dieser Stelle an unsere Autoren und natürlich an Sie als Leser.