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DOI: 10.1055/s-0035-1566618
Case-Report: Feststellung eines Zervixcarcinoms bei einer Schwangeren in der 16. SSW FIGO-Stadium IB1
Fragestellung: Eine Patientin stellte sich bei uns in der 13. SSW mit PAP IVb vor; im Rahmen einer Probenentnahme unter kolposkopischer Kontrolle zeigte sich ein Zervix-Carcinom im Stadium FIGO IB1. Das weitere Vorgehen wurde gemeinsam mit der Patientin ausgearbeitet.
Welche Optionen standen zur Verfügung, um der Patientin ein optimales Therapiekonzept anzubieten?
Methodik: Zunächst erfolgte nach intensiver Diskussion eine LEEP-Konisation mit gleichzeitiger Anlage einer Cerclage in der 16. SSW, wobei trotz großzügiger Resektion diese nicht in sano erfolgen konnte, ohne die Schwangerschaft akut zu gefährden.
In ausführlichen Gesprächen wurden nun folgende Optionen erörtert:
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Abbruch der Schwangerschaft mit nachfolgender stadiengerechter Therapie
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Chemotherapie bis zur 34. SSW., dann Sectio und anschließend Operation nach Wertheim-Meigs
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Zuwarten bis zur 34. SSW., dann o.g. Vorgehen.
Die Patientin konnte sich eine aktive Beendigung der Schwangerschaft sowie eine Chemotherapie in der Schwangerschaft nicht vorstellen; somit blieb die Option des Zuwartens.
In der 34 + 1. SSW erfolgte die primäre Sectio caesarea per Längsschnittlaparotomie, nach Entwicklung des Kindes erfolgte die Ureterenschienung mit anschließender radikaler Hysterektomie, Salpingektomie sowie pelviner Lymphonodektomie, in der Schnellschnittuntersuchung zeigten sich 20 pelvine tumorfreie Lymphknoten, eine Änderung des Tumorstadiums erfolgte nicht.
Ergebnis: Die Erstdiagnose erfolgte vor 15 Monaten; nach zügiger postoperativer Rekonvaleszenz erfreuen sich Mutter und Kind bester Gesundheit.
Schlussfolgerung: Aufgrund der geringen Häufigkeit von Tumorerkrankungen in der Gravidität gibt es nur wenig Literatur zum Vorgehen in dieser besonderen Situation, was zu einer großen Unsicherheit bezüglich der richtigen Therapiestrategie führt. Dieses Fallbeispiel soll verdeutlichen, dass in diesen Situationen ein individuelles Vorgehen in enger Absprache mit der Schwangeren sowie dem Partner vonnöten und auch sinnvoll ist.