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DOI: 10.1055/s-0035-1566521
Schwangerenvorsorge durch die Hebamme – eine berufspolitische Auseinandersetzung
Fragestellung: Was können Hebammen zu der vom schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG geforderten, neuen ambulanten Grundversorgung beitragen?
Methodik: Die neuen Versorgungsmodelle, welche das BAG fordert, sollen einerseits eine höhere Qualität bieten und andererseits effizienter sein. Als Beispiel werden Gesundheitszentren genannt, in denen in interprofessionellen Teams gearbeitet wird. Mit diesen neuen Versorgungsmodellen soll die Zusammenarbeit aber auch die Kompetenzverteilung unter den verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen optimiert und geregelt werden. Die Schwangerenvorsorge durch die Hebamme wird exemplarisch, aus berufspolitischer Sicht, betrachtet.
Ergebnis: Hebammen gehen bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett primär von einem physiologischen Prozess aus. Eine Schwangerschaft wird nicht als Krankheit betrachtet und somit auch nicht als solche behandelt. Hebammen sind nach ihrer Grundausbildung befähigt, gesunde schwangere Frauen und deren Ungeborene zu betreuen. Sie erkennen Regelabweichungen und überweisen die Frauen, wenn notwendig, an entsprechende Fachpersonen. Hebammen sind es gewohnt im interprofessionellen Kontext zu arbeiten. Benötigen Hebammen eine Vertiefung ihres vorhandenen Wissens, sind Weiterbildungen im Angebot. Das Modul „Schwangerenbetreuung durch die Hebamme“, welches das Institut für Hebammen der ZHAW jährlich anbietet, vermittelt aktuelles, evidenzbasiertes Wissen, welches eine professionelle Schwangerenvorsorge vorsieht.
Schlussfolgerung: Hebammen können einen wesentlichen Beitrag zu denen vom BAG geforderten neuen ambulanten Versorgungsmodellen leisten. Nicht nur die Frauen profitieren vom physiologischen, gesundheitsförderndem Ansatz der Hebammen. Auch mitwirkende Teams in Praxen und Kliniken, aber auch Bildungsinstitutionen, Berufsverbände und Krankenkassen gewinnen auf unterschiedliche Weise von einer Schwangerenbetreuung durch die Hebamme.