Zeitschrift für Phytotherapie 2015; 36 - V11
DOI: 10.1055/s-0035-1565939

Kava-Kava – Vom Haltsignal zum Licht am Ende des Tunnels

M Schmidt 1, P Vergano 2
  • 1Herbresearch Germany, Mattsies, Deutschland
  • 2FratiniVergano, Brüssel, Belgien

Kava-Kava (Piper methysticum G. Forst) ist eine tropische Pflanze, die in Melanesien und Polynesien heimisch ist. Kavaextrakte waren bis zum Jahr 2001 in Deutschland als Arzneimittel zur Behandlung von Angstbeschwerden zugelassen und als rezeptfreie Arzneimittel erhältlich. Vor nunmehr 13 Jahren widerrief das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Juni 2002 alle Zulassungen.

Gegenüber der Öffentlichkeit wurde diese Maßnahme mit schweren Risiken in Form von Lebernebenwirkungen begründet, formal aber basierte das Verbot auf einer Negierung der Wirksamkeit bei gleichzeitig geringem Risiko. Die Logik war: Kava wirkt nicht, daher ist jede Nebenwirkung eine Nebenwirkung zu viel. Die Durchführung einer klinischen Studie wurde den Herstellern aber nicht gestattet, mit dem Argument, dass wegen des Risikos nun erst das volle Spektrum präklinischer Studien für unbekannte Substanzen vorzulegen sei. Erst mit dem abschließenden Bescheid vom 15. Februar 2012 war der Weg zu einer gerichtlichen Überprüfung des Kavaverbotes offen. Mit zwei Urteilen vom Juni 2014 und Februar 2015 wurde festgehalten, dass für das Verbot von Kava keine Grundlage bestand – weder seien auffällige Gefahren festzustellen, noch könne Kava als unwirksam betrachtet werden. Als Folge wurden die Zulassungen wieder in Kraft gesetzt, und damit ein Licht am Ende des dunklen Verfahrenstunnels sichtbar. Wie weit entfernt dieses Licht allerdings noch ist, oder ob es sich nur um ein Irrlicht handelt, bleibt noch abzuwarten – bereits jetzt werden neue Hürden aufgebaut.

Unabhängig davon bleibt der Verdacht, dass eine minderwertige Qualität zu den Nebenwirkungsfällen aus 2001 beigetragen haben könnte. Im Rahmen eines EU-Projektes wird derzeit an einer Spezifikation für Kava gearbeitet, um die Definition von „noble Kava“, also guter Kavaqualitäten für die regelmäßige Verwendung, festzulegen. Eine international anwendbare Kavamonografie ist damit in Reichweite.