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DOI: 10.1055/s-0035-1563285
Abklärung von Ebola-Verdachtsfällen in Bayern im Zeitraum September 2014 bis März 2015
Das Infektionsgeschehen der gegenwärtigen Ebola-Epidemie spielt sich fast ausschließlich in Westafrika ab. Übertragungen außerhalb Westafrikas waren bisher verschwindend gering, ebenso nicht geplant importierte Fälle. In Bayern werden Ebola-Verdachtsfälle an das LGL gemeldet und dort an Hand standardisierter Kriterien weiter abgeklärt. Wir berichten über die am LGL im Zeitraum von September 2014 bis März 2015 abgeklärten Verdachtsfälle. Ob bei einem gemeldeten Verdachtsfall ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, wurde anhand des Flussschemas des RKI abgeprüft: Ebola-typische Symptome in Verbindung mit Kontakt zu Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen in einem der Länder des Epidemiegebietes innerhalb der letzten 21 Tage (vereinfacht). Im Zeitraum von September 2014 bis März 2015 wurden in Bayern 11 Ebola-Verdachtsfälle mit milden Symptomen unter Beteiligung des LGL abgeklärt. In keinem dieser Fälle konnte ein Verdacht als begründet bestätigt werden. Ausschlussgründe waren fehlende Kontaktmöglichkeit bei drei Fällen, Überschreitung der maximalen Inkubationszeit bei zwei Fällen, in einem Fall beides und bei vier Fällen eine negative Reiseanamnese für die Epidemiegebiete. Ein labordiagnostischer Ausschluss bei unspezifischen Symptomen eines grippalen Infektes in Verbindung mit einer positiven Reiseanamnese und nicht auszuschließendem Kontakt zu erregerhaltigem Material erfolgte in einem Fall. Bisher konnte in Bayern kein begründeter Ebola-Verdachtsfall festgestellt werden. Dies steht im Einklang mit der gegenwärtigen sehr geringen Risikoeinschätzung einer Einschleppung von Ebolafieber durch Reisende nach Deutschland mit anschließender Weiterverbreitung. Die bisher ans LGL gemeldeten Verdachtsfälle konnten fast alle durch einfache Anamneseerhebung ausgeschlossen werden, die auch direkt vor Ort erfolgen kann. Ein schnelles Ausräumen eines Verdachtes ist insofern notwendig, um eine evtl. notwendige Behandlung anderer Infektionskrankheiten nicht zu verzögern.