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DOI: 10.1055/s-0035-1563228
Anträge auf psychosomatische Rehabilitation – Häufigkeit, Qualität und Befürwortungsrate im Vergleich zu Anträgen auf somatische Rehabilitation
Hintergrund: Der Anteil an psychischen Hauptdiagnosen hat bei den medizinischen Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung in den letzten Jahren stetig zugenommen (vgl. DRV, 2013). Bisher existieren jedoch kaum Daten über Häufigkeit, Qualität und Befürwortungsquote von Anträgen auf eine psychosomatische Reha. Prüfärzte der DRV benötigen im Rehabilitationsantrag und im beigefügten ärztlichen Befundbericht ausreichend Informationen über Rehabedarf, -motivation, -fähigkeit und -prognose eines Versicherten. Der ärztliche Befundbericht bei Reha-Anträgen von Patienten mit psychischer Hauptdiagnose/n wird oft durch den Hausarzt und nicht durch einen Experten (Psychiater/Psychotherapeut) erstellt. Psychische Störungen werden von Hausärzten jedoch häufig fehlerhaft diagnostiziert (Jacobi et al., 2002). Methodik: Bei der DRV Nordbayern und der DRV Bayern Süd wurden über 2 Wochen die prüfärztlichen Entscheidungen bei Reha-Anträgen im Rahmen einer prospektiven Aktenanalyse dokumentiert. Für jeden eingehenden Reha-Antrag wurden folgenden Angaben notiert: psychische und somatische Hauptdiagnose/n, Vorliegen von Befundberichten, Angaben zu psychiatrischen/psychotherapeutischen Vorbehandlungen, nachträgliche Anforderung von weiteren Entscheidungsgrundlagen (z.B. Befundberichte/Gutachten) sowie die prüfärztliche Entscheidung. Ergebnisse 16% aller Reha-Anträge stammen von Patienten mit psychischen Hauptdiagnosen. 44% dieser Anträge liegt nur ein Befundbericht vom Hausarzt bei. Der Anteil an abgelehnten Anträgen (34,7%) und noch offenen Anträgen (27,2%) liegt bei Reha-Anträgen von Patienten mit psychischen Hauptdiagnosen höher als bei rein somatischen Hauptdiagnosen (19,6% abgelehnte, 12,7% offene Anträge) (χ2 = 79,8(4), p = 0,001). Reha-Anträge ohne Befundbericht vom Psychiater/Psychotherapeuten werden häufiger abgelehnt (45% vs. 33%) oder werden bei der Erstvorlage nicht entschieden (28% vs. 18%) (χ2 = 10,2(2), p = 0,006). Unter Antragstellern, die bereits in psychiatrischer/psychotherapeutischer Vorbehandlung waren, zeigt sich bei Reha-Anträgen mit Befundbericht vom Hausarzt ein höherer Anteil an nicht entscheidbaren Anträgen. Bei nicht entscheidbaren Anträgen wird am häufigsten (39,4%) ein Befundbericht vom Psychiater/Psychotherapeuten nachgefordert. Diskussion: Um die Aussagekraft von Anträgen auf eine psychosomatische Rehabilitation zu erhöhen und eine raschere Entscheidung und eine bessere Indikationsstellung zu ermöglichen, könnte es sinnvoll sein, Befundberichte von vorneherein von Fachärzten für Psychiatrie oder Psychotherapeuten erstellen zu lassen.
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