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DOI: 10.1055/s-0035-1563084
Das DVGW Arbeitsblatt W 1000 – Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern in der neusten Fassung und die Hilfestellung durch das technische Sicherheitsmanagement des DVGW, TSM
Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Forderungen sowie der kundenseitigen Qualitätsansprüche bei der Versorgung der Bevölkerung und der Industrie mit Trinkwasser sind
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entsprechend leistungsfähige Einrichtungen,
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sach- und ordnungsgemäßer Betrieb,
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ausreichend qualifiziertes Personal,
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gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Das DVGW Arbeitsblatt W 1000 legt die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern fest. Diese sind so gestaltet, dass sie sowohl bei Trinkwasserversorgern mit einfachen Organisationsstrukturen und geringem Personalbestand, die für den Flächenstaat Bayern typisch sind, als auch bei Versorgern mit komplexen Organisationsstrukturen mit hohem Personalbestand angewendet werden können. Daraus resultiert je nach Trinkwasserversorger ein unterschiedlicher organisatorischer Aufwand. Die Umsetzung der Anforderungen dieses Arbeitsblattes ist somit an die spezifische Situation des Trinkwasserversorgers anzupassen. Das Arbeitsblatt W 1000 legt die Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Organisation von Trinkwasserversorgern als Grundlage für eine sichere, zuverlässige, umweltverträgliche und wirtschaftliche öffentliche Trinkwasserversorgung im Sinne der DIN 2000 und der gesetzlichen Regelungen fest. Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt W 1000 Stand 2005 sind in der aktuellen Fassung folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Systematik und das Qualifikationsniveau in Bezug auf das Personal wurden an den Qualifikationsrahmen für den Erwerb von technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften (QRT) in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung angepasst. b) Es wird eine Differenzierung der Mindestqualifikation der Technischen Führungskraft anhand der versorgten Einwohner eingeführt. c) Des Weiteren wurden Ergänzungen bei den Aufgaben und Tätigkeitsfeldern aufgenommen. Ein Trinkwasserversorger muss mindestens eine für den technischen Bereich verantwortliche technische Führungskraft bestellen. Überträgt der Trinkwasserversorger den gesamten technischen Betrieb der Trinkwasserversorgung an einen qualifizierten Dienstleister, so handelt der Dienstleister als Betriebsführer und bestellt die notwendige Anzahl der technischen Führungskräfte. Damit die vorgenannten Anforderungen organisiert und umgesetzt werden können, hat der DVGW vor 15 Jahren das technische Sicherheitsmanagement, im Folgenden DVGW-TSM genannt, als Selbsthilfeinstrument incl. eines Leitfadens entwickelt.
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