Gesundheitswesen 2015; 77 - A78
DOI: 10.1055/s-0035-1563034

Sulfat im Trinkwasser – Wasserqualität trotz oder durch Novellierung der Trinkwasserverordnung? Eine Herausforderung für Gesetzgeber, Versorger und Verbraucher

A Lanfervoß 1
  • 1Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH, Würzburg

Mit Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2011 wurde der geogen begründete Grenzwert für Sulfat ersatzlos gestrichen. Zuvor war es möglich, Wasser mit Sulfatwerten bis zu 500 mg/l abzugeben, solange diese geogen bedingt waren. Für den Indikatorparameter Sulfat wurde ein neuer Grenzwert von 250 mg/l festgelegt. Wenige Regionen in Deutschland, vorwiegend diejenigen mit Grundwasservorkommen im Muschelkalk, waren nun vor neue Herausforderungen gestellt. Welche Beurteilungsspielräume räumt die TrinkwV den Gesundheitsämtern ein? Was sind die Folgen, wenn die Abweichung von der Gesundheitsbehörde geduldet wird? Mit der Novellierung der TrinkwV sollte u.a. die Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie 1998 berücksichtigt werden. Da die Einhaltung des Sulfatgrenzwertes in den meisten Ländern überwiegend keine Herausforderung darstellt, wurde die Notwendigkeit, Handlungsempfehlungen zu erstellen, nicht erkannt. Für einige Versorgungsunternehmen stellte sich dennoch die Frage nach dem Umgang mit der neuen Anforderung. Am Beispiel Würzburg werden die Folgen aufgezeigt. Neben der gesundheitlichen Beurteilungserfordernis waren die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Abweichung zu prüfen. Aus Sicht des Verbrauchers sind neben gesundheitlichen Aspekten und der Genusstauglichkeit auch die Wasserhärte von großer Bedeutung, da Sulfat in Verbindung mit Kalzium zu den Härtebildnern zählt. Nach Prüfung der Möglichkeiten verbleiben zwei Lösungen. Die eine Lösungsmöglichkeit ist die Duldung einer Abweichung von der TrinkwV, die aber nur zeitlich befristet ist und für den Verbraucher Unsicherheit bedeuten kann. Die andere Lösungsmöglichkeit, die jedoch zusätzliche Hürden mit sich bringt, ist die Aufbereitung des Wassers. Neben dem sehr hohen Investitionsbedarf stellen sich noch weitere technische und rechtliche Schwierigkeiten. In Würzburg wurde die Abweichung vom Grenzwert bis zu 500 mg/l für 10 Jahre zugelassen. Für die Zukunft soll aber weiterhin die Möglichkeit einer dauerhaften Senkung des Sulfatwertes geprüft werden. Aus Sicht des Wasserversorgers wären deutschlandweite Handlungsempfehlungen bezüglich der gesundheitlichen Relevanz wünschenswert.