Gesundheitswesen 2015; 77 - A40
DOI: 10.1055/s-0035-1562996

LAI-Leitfaden Bioaerosole

I Tesseraux 1
  • 1Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe

In den letzten Jahren wurde im VDI eine ganze Reihe von standardisierten Verfahren zur Erfassung von Bioaerosolen in Emission und Immission erstellt. In der VDI-Richtlinie 4250 Blatt 1 wurden die Grundzüge der umweltmedizinischen Bewertung von Bioaerosolimmissionen dargestellt und zusammengefasst. Wesentliches Merkmal der Bewertung von Bioaerosolimmissionen ist der Vergleich mit dem unbelasteten Hintergrund. Basierend auf diesen Grundlagen wurde in einem Fachgespräch der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz ein „Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen“ als immissionsschutzrechtliche Präzisierung der VDI-Richtlinie erarbeitet und im Januar 2014 vorgelegt. In diesem Leitfaden wird beschrieben wie insbesondere für in der TA Luft genannte Anlagen zu prüfen ist, ob von einer Anlage eine schädliche Umwelteinwirkung durch Bioaerosole im Sinne des BImSchG hervorgerufen wird und wann eine Sonderfallprüfung nach 4.8 TA Luft zu den Bioaerosol-Emissionen der Anlage erforderlich ist. In Stufen wird ausgeführt wie die Sonderfallprüfung vorzunehmen ist. Es werden Leitparameter für den Abfallbereich und der Tierhaltung/Nahrungsmittelerzeugung genannt und Orientierungswerte vorgeschlagen, bei deren Überschreitung eine Sonderfallprüfung durchzuführen ist. Der dringende Bedarf für eine solche Regelung zeigt sich darin, dass in einigen Bundesländern Erlasse zur Abluftreinigung bei Tierhaltungsanlagen („Filtererlasse“), die sich auf Vorgaben aus dem Leitfaden stützen oder auch die Orientierungswerte übernehmen, sogar vor dem LAI-Beschluss im März 2014 herausgebracht wurden. Mit LAI-Beschluss (März 2014) wurde dem Leitfaden zugestimmt und den Ländern zur probeweisen Anwendung empfohlen. Nach zwei Jahren Erprobung soll ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Für diese Evaluation hat das LAI-Fachgespräch „Wirkungsfragen“ einen zweiteiligen Fragebogen entworfen, der im April dieses Jahres den Ländern übersandt wurde. In einem ersten Teil sollen die Art und der Stand der Einführung des Leitfadens erfragt werden. In einem zweiten Teil geht es um Informationen aus der Anwendung. Die Erfahrungen mit dem Leitfaden sind auch deswegen von Bedeutung da in der derzeit anstehenden Anpassung der TA Luft Regelungen zu Bioaerosolen im Blickfeld stehen.