Gesundheitswesen 2015; 77 - A34
DOI: 10.1055/s-0035-1562990

LB-Meldedaten in Bayern

K Binder 1, A Reich 1, A Sing 1, M Wildner 1, B Liebl 1, V Fingerle 1, 2, W Hautmann 1
  • 1Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Oberschleißheim
  • 2Nationales Referenzzentrum für Borrelien, Oberschleißheim

Hintergrund: Lyme-Borreliose (LB) ist die häufigste durch Zecken übertragene Infektionserkrankung in Deutschland und steht daher immer mehr im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Eine Abschätzung der tatsächlichen Krankheitslast in Bayern basierte bisher lediglich auf Ergebnissen kleinräumig angelegter Studien. Deshalb wurde zum 01. März 2013 eine landesspezifische Meldepflicht für die häufigsten akuten Manifestationen der LB (Erythema migrans, akute Neuroborreliose und Lyme Arthritis) eingeführt. Im Rahmen der vorgestellten Untersuchung der Meldedaten des ersten vollständigen Kalenderjahres der Meldepflicht, 2014, soll ein Eindruck der epidemiologischen Situation der LB in Bayern und der Qualität der Meldedaten gewonnen werden. Methodik: An das LGL übermittelte LB-Fälle des Meldejahres 2014 wurden mittels eines standardisierten Algorithmus auf Erfüllung der Falldefinitions-Kriterien überprüft und anschließend deskriptiv ausgewertet. Schwerpunkte der Analyse lagen im zeitlichen Verlauf, der Alters- und Geschlechtsverteilung und der geographischen Verteilung der LB-Fälle. Ergebnisse: Im Jahr 2014 wurden 3143 LB-Fälle mit erfüllter Falldefinition an das LGL übermittelt, was einer Inzidenz von 25/100.000 Einwohner entspricht. Den größten Anteil davon machte das Erythema migrans (94,5%) aus. Der zeitliche Verlauf der Meldungen lässt eine deutliche Saisonalität erkennen. Die Altersverteilung der LB zeigt zwei Häufigkeitsgipfel, Kinder und ältere Erwachsene. Die Erkrankung tritt in ganz Bayern mit deutlich erkennbaren regionalen Unterschieden auf. Diskussion: Aufgrund technischer Probleme, bedingt durch die Nutzung unterschiedlicher Meldesoftware-Produkte, kam es zu unvollständigen Übermittlungen v.a. von Lyme Arthritis- und Neuroborreliose-Fällen. Ermittelte Inzidenz, saisonaler Verlauf und demografische Verteilung der bayerischen Meldedaten sind dennoch gut vergleichbar mit den Ergebnissen der LB-Meldepflicht anderer Bundesländer. Schlussfolgerung: Die Meldepflicht für LB in Bayern hat sich gut etabliert. Die Wichtigkeit der Nutzung einer einheitlichen Meldesoftware wird auch am Beispiel der LB, bei der eine dauerhafte Einzelfallkontrolle aufgrund der Vielzahl der Meldungen nicht möglich ist, deutlich.