Einleitung: Die meisten Menschen mit Suchtproblemen stehen (noch) im Berufsleben. Der Arbeitsplatz kann je nach Konstellation ein stabilisierendes und strukturschaffendes Element sein, was moderierenden Einfluss auf die Konsummenge hat, Überforderungssituationen und schlechte Arbeitsbedingungen können in anderen Fällen aber auch zu einer Verschärfung eines Suchtproblems beitragen. Betriebsärzte sind Ansprechpartner, die beratend in der Verhaltens- und Verhältnisprävention aktiv sind: Dazu gehören als primärpräventive Aufgabe regelmäßige Gesundheitsaktionen und Aufklärung sowie die Mitwirkung an der Erstellung und Weiterentwicklung einer Betriebsvereinbarung Sucht und die Begutachtung der Arbeitsplätze hinsichtlich einer menschengerechten Arbeitsgestaltung. Im Rahmen der Sekundärprävention berät er Arbeitsteams, wenn sie sich wegen suchtmittelauffälliger Mitarbeiter an die ärztliche Abteilung wenden und genauso auch die betroffenen Mitarbeiter, die er dann, falls der Wunsch besteht, auch zügig in die regionalen Behandlungseinrichtungen vermitteln kann. Mitunter ergeben sich für den Arzt bei den anfallenden Gesundheitschecks im Betrieb schon früh Hinweise auf einen gesundheitsschädlichen Suchtmittelkonsum, was dieser dann zu einem motivierenden Gespräch für einen gesünderen Lebensstil nutzen kann. Denn eine objektivierbare Gesundheitsstörung ist genauso wie der Arbeitsplatzerhalt oder der Führerschein ein wichtiges Änderungsmotiv. Gerade am Arbeitsplatz können Leistungsveränderungen oft objektiv verdeutlicht werden und ein verändertes Konsumverhalten schlägt sich nicht selten umgehend in einer verbesserten Performance nieder, was die Aufrechterhaltung der Veränderung fördert. Tertiärpräventiv wird der Betriebsarzt tätig, wenn ein Abhängiger nach erfolgreicher Therapie in seinen Betrieb zurückkehren will. Häufig kommen diese Mitarbeiter gerne in sich allmählich verlängernden Intervallen zum Betriebsarzt, um ihre erfolgreiche Abstinenz zu demonstrieren.
Diskussion: Eine Schnittstellen-Kooperation mit den örtlichen Suchthilfeeinrichtungen und behandelnden Ärzten – unter Wahrung der Schweigepflicht – kann dazu beitragen, dass Wege schneller gebahnt werden und Motivationsarbeit besser gelingt.