Gesundheitswesen 2015; 16 - P32
DOI: 10.1055/s-0035-1546933

Interdisziplinäre Zusammenarbeit des Gesundheitsbereichs mit der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich des Kinderschutzes

G Morlock 1, A Hachmeister 1, I Gold 2, U Nennstiel-Ratzel 1
  • 1Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Sozialmedizin, Oberschleißheim
  • 2Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, München

Die gesundheitliche Vorsorge und der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Bayern sind durch eine enge Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen und in der Kinder- und Jugendhilfe optimiert worden. Regelungen zum präventiven Kinderschutz und zu Interventionsmöglichkeiten sind seit 2008 im Art. 14 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz enthalten. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 sind seitdem in Bayern Pflicht, ein Trackingsystem existiert nicht. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung wurde eine gesetzliche Mitteilungspflicht von Gesundheitsämtern, Ärzten sowie Hebammen und Entbindungspflegern gegenüber den Jugendämtern eingeführt. Datengrundlage der Auswertung sind Schuleingangsuntersuchungen (SEU) dreier Jahrgänge in Bayern im Zeitraum von 2007/08 bis 2009/10 und eine schriftliche Befragung der 96 bayerischen Jugendämter. Neben Fragen zur generellen Einschätzung der Zusammenarbeit aller im Bereich der Kinderfürsorge tätigen Institutionen wurden für das Jahr 2013 alle Mitteilungen dieser Akteure über gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt erfragt. Die Teilnahmeraten an den Früherkennungsuntersuchungen stiegen vom Schuljahr 2007/08 bis zum Schuljahr 2009/10 kontinuierlich an (2009/10: ca. 98% bei der U1-U4, ca. 97% bei der U5-U6, ca. 96% bei der U7 und U9 und 93% bei der U8). Die Befragung der Jugendämter hat gezeigt, dass in 789 Fällen eine Einbindung des Jugendamts zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos aufgrund Art. 14 GDVG erforderlich war. In 60,2% dieser Fälle (475 Kinder) bestand Handlungsbedarf für die Jugendämter und 43,2% hiervon (205 Kinder) waren dem Jugendamt noch nicht bekannt. Der deutliche Anstieg der U9-Teilnahmerate dürfte auf die verpflichtende U9-Vorlage im Rahmen der SEU zurückzuführen sein. Die Zusammenarbeit der Akteure des Gesundheitswesens mit der Kinder- und Jugendhilfe wird insgesamt als gut bzw. sehr gut bewertet, gleichwohl Optimierungspotential besteht.