Gesundheitswesen 2015; 16 - P29
DOI: 10.1055/s-0035-1546930

Koordinierung von Familienhebammen durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“

M Hable 1, V Richter 2, M Heinze 3, B Volkert 4
  • 1Gesundheitsamt, Amtsarzt/Fachdienstleiter, Lutherstadt Wittenberg
  • 2Gesundheitsamt, GBE, Lutherstadt Wittenberg
  • 3Jugendamt, Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz, Lutherstadt Wittenberg
  • 4Gesundheitsamt, Leiterin Abteilung KJGD, Lutherstadt Wittenberg

Familienhebammen sind auf Grund ihrer Zusatzqualifikation dazu befähigt, Eltern in belastendenden Lebenssituationen zu unterstützen, sie frühzeitig in ihren Kompetenzen zu stärken und somit einen guten Start in ihr Leben zu ermöglichen. Die Bundesinitiative Netzwerke „Frühe Hilfen“ fördert bis Ende 2015 die kommunalen Netzwerke „Frühe Hilfen. Das Landeskonzept Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der Bundesinitiative sieht u.a. die Verlagerung der Koordination des Einsatzes der Familienhebammen in die Verantwortung und Entscheidung der Kommunen vor. Im Landkreis Wittenberg wurde die Koordinierungsstelle dem Gesundheitsamt – in engem Zusammenwirken mit dem Jugendamt – angegliedert. Der Einsatz von Familienhebammen ist ein zusätzliches, kosten- und antragsfreies und somit niedrigschwelliges Angebot, das von Beginn der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag eines Kindes in Anspruch genommen werden kann. Die frühe Unterstützung und die Förderung der Familien und deren Kinder sollen Vertrauen in das Hilfesystem wecken und den Zugang zu fachkundigen Ansprechpartnern erleichtern. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Fachgebiete Gesundheit und Kinder- und Jugendhilfe bietet die Chance, wirkungsvolle Strategien in Bezug der „Frühen Hilfen“ und Kinderschutz zu entwickeln und anzuwenden.

Mittels pseudonymisierter Fallberatung werden zunächst zwischen Familienhebamme und Koordinatorin Umfang, Inhalte und Dauer der Betreuung fachlich beraten. Wenn Eltern zustimmen, wird bei einem gemeinsamen Hausbesuch über weitere Hilfsangebote beraten. Für das Jahr 2014 werden die Anzahl der Betreuungen durch Familienhebammen, Zugangswege, die regionale Verteilung, Leistungsumfang und die Weitervermittlung in andere Unterstützungsangebote evaluiert.