Gesundheitswesen 2015; 16 - P18
DOI: 10.1055/s-0035-1546919

Erfolgreiche Gesetzesänderung: Meldedaten werden vom Gesundheitsamt schneller an das Robert Koch-Institut übermittelt

J Schumacher 1, D Schumacher 2, M Salmon 3, M Diercke 4, I Czogiel 1, H Claus 2, A Gilsdorf 4
  • 1Robert Koch-Institut, Abteilung Postgraduiertenausbildung für angewandte Epidemiologie, Berlin
  • 2Robert Koch-Institut, Fachgebiet Datenmanagement, Berlin
  • 3Robert Koch-Institut, Fachgebiet Gastrointestinale Infektionen, Zoonosen und tropische Infektionen, Berlin
  • 4Robert Koch-Institut, Fachgebiet Surveillance, Berlin

Die zeitnahe Übermittlung von Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) von den Gesundheitsämtern (GÄ) über die zuständigen Landesbehörden ans Robert Koch-Institut ist, neben einer zeitnahen Meldung, bedeutsam für die überregionale Ausbruchserkennung. Durch die Änderung des IfSG am 29.3.2013 wurde die Übermittlungsfrist von zwei Wochen auf zwei Arbeitstage verkürzt. Wir verglichen die Übermittlungszeiten vor und nach IfSG-Änderung und analysierten den Einfluss auf die Arbeitslast der GÄ und die Datenqualität. Die Übermittlungszeit wurde als Zeitraum zwischen dem Meldedatum und dem Übermittlungsdatum der zuständigen Landesbehörden definiert. Wir analysierten alle übermittelten Fälle mit einer Übermittlungszeit von 0 bis 183 Tagen, die zwischen dem 29.3.2012 und 28.3.2014 gemäß §6.1.1 und §7.1 IfSG gemeldet wurden (ohne Fälle von Keuchhusten, Mumps, Röteln, Windpocken). Wir verglichen Median und Mittelwert der Übermittlungszeit vor und ab dem 29.3.2013 sowie als Qualitätsparameter den Anteil der Fälle mit Angaben zum Erkrankungsbeginn und den Mittelwert der Anzahl der übermittelten Fallversionen zur Abschätzung der Arbeitslast. Die Übermittlungszeit der 579.912 Fälle betrug vor IfSG-Änderung im Median 6 Tage (Mittelwert: 7,8 Tage), danach 2 Tage (Mittelwert: 4,2 Tage). Die GÄ übermittelten vor IfSG-Änderung 30% aller Fälle bis zum nächsten Arbeitstag an die zuständigen Landesbehörden und nach IfSG-Änderung 50%. Die Landesbehörden übermittelten vor IfSG-Änderung 70% aller Fälle bis zum nächsten Arbeitstag ans Robert Koch-Institut und nach IfSG-Änderung 97%. Angaben zum Erkrankungsbeginn waren vor IfSG-Änderung bei 79,6% und danach bei 78,9% der Fälle verfügbar. Durchschnittlich existieren 1,56 Fallversionen vor und 1,64 nach IfSG-Änderung. Die Gesetzesänderung hat die Übermittlung beschleunigt und damit die Voraussetzungen, einen überregionalen Ausbruch einer Krankheit zeitnah zu erkennen, verbessert. Relevante Einbußen in der Datenqualität oder eine Erhöhung der Arbeitslast der GÄ lassen sich im vorliegenden Datensatz nicht erkennen. Auch nach der Gesetzesänderung dauert ein bedeutsamer Teil aller Übermittlungen durch die GÄ länger als einen Arbeitstag. Eine Analyse der Ursachen hierfür könnte zu einer weiteren Verkürzung der Übermittlungszeiten beitragen.