Gesundheitswesen 2015; 16 - V60
DOI: 10.1055/s-0035-1546900

Wohin mit dem Atommüll? Sicht der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS)

KJ Brammer 1
  • 1GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Stabsabteilung Grundsatzfragen Endlagerung, VGE, Essen

Die friedliche Nutzung der Kernenergie in Deutschland begann im Jahr 1957 mit der Inbetriebnahme des Forschungsreaktors (FRM) in München. Im gleichen Jahr hat sich die „Atomkommission erstmals in einem Memorandum mit der Frage der Entsorgung der radioaktiven Abfälle befasst. 1962 nahm der Versuchsatomreaktor in Kahl den Betrieb auf. Bis 1989 wurden in der Bundesrepublik dann insgesamt 21 Kernkraftwerke zur Stromproduktion errichtet. In der ehemaligen DDR gab ein kleineres Kraftwerk in Rheinsberg und fünf Blöcke zu Stromerzeugung in Greifswald. Bereits Mitte der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts hatte man in der Bundesrepublik festgelegt, alle Arten von radioaktiven Abfällen in tiefen geologischen Formationen endzulagern und entschied sich 1977, nachdem sowohl der Bund wie auch das Land Niedersachsen jeweils ein Standortauswahlverfahren durchgeführt hatten, den Salzstock Gorleben auf seine mögliche Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle zu erkunden. Im Juli 2013 hat die Bundesregierung dann das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) verabschiedet. Das StandAG legt fest, dass die 1979 begonnenen Untersuchungen am Standort Gorleben unterbrochen werden, um ein erneutes Standortauswahlverfahren durchzuführen. Das Ziel des Verfahrens ist die Identifizierung eines Standortes bis 2031, der die „bestmögliche Sicherheit“ für eine Million Jahre gewährleistet.

Zunächst soll in der Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ durch 32 (+2) vom Deutschen Bundestag berufene Mitglieder (MdB, Vertreter der Bundesländer, Wissenschaftler, Vertreter gesellschaftlicher Gruppen) folgende Punkte diskutiert werden:

  • Kommen statt einer unverzüglichen Endlagerung in tiefen geologischen Formationen andere Möglichkeiten für eine geordnete Entsorgung in Frage?

  • Festlegung der Kriterien für das Auswahlverfahren.

  • Erarbeitung von Kriterien für eine mögliche Fehlerkorrektur (Rückholung, Bergung, Rücksprünge im Auswahlverfahren),

  • Erarbeitung von Anforderungen an eine Organisationsstruktur für das Verfahren des Auswahlprozesses.

  • Erarbeitung von Anforderungen an die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und Maßnahmen zur Sicherstellung der Transparenz.

  • Erörterung gesellschaftspolitischer und technisch-wissenschaftlicher Fragen, Empfehlungen zum Umgang mit den bisher getroffenen Entscheidungen und Festlegungen, Auswertung internationaler Erfahrungen,

  • Evaluierung des Standortauswahlgesetzes.

Das StandAG legt dabei drei Meilensteine fest: Ende 2015 (mit Option auf Verlängerung um 6 Monate) soll der Abschlussbericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ vorgelegt werden, Ende 2023 soll die Entscheidung zur Erkundung untertägiger Standorte getroffen werden und 2031 soll die Benennung des endgültigen Standortes erfolgen.