Gesundheitswesen 2015; 16 - V48
DOI: 10.1055/s-0035-1546888

Lehrergesundheit-Begutachtung nach TVL und Verweisbarkeit von tarifbeschäftigten Lehrkräften – Beispiel aus der Begutachtungspraxis im Land Sachsen-Anhalt

N Schneemilch 1
  • 1Polizeiärztliches Zentrum/Ärztlicher Gutachterdienst, Bereich Gutachterdienst, Magdeburg

Das Polizeiärztliche Zentrum/Ärztlicher Gutachterdienst der Landesverwaltung im Land Sachsen-Anhalt konnte im Zeitraum vom 30.09.2008 bis zum 30.09.2014 aufgrund der Zuständigkeit der gutachterlichen Beurteilung aller Landesbediensteten im Land Sachsen-Anhalt in 2617 Lehrer untersuchen bzw. begutachten. Im o.g. Zeitraum erfolgten 2123 laufbahnrechtliche Untersuchungen (Widerruf, Probezeit, Lebenszeit) sowie 300 beamtenrechtliche Begutachtungen zur Fest-stellung der Dienstfähigkeit aus der Lehrerschaft und 194 Begutachtungen von tarif-beschäftigten Lehrern zur Beurteilung der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsleistung nach TV-L §5, Abs. 3. Hier spiegelt sich die Besonderheit der neuen Bundesländer mit einem Personalkörper in der Lehrerschaft als Tarifbeschäftigte und als überalterter Beschäftigten-bereich wieder. Es konnte die einmalige Chance, Unterschiede zwischen der verbeamteten Lehrerschaft und der tarifbeschäftigten Lehrerschaft, einschließlich der Möglichkeit einer Verweisbarkeit der begutachteten Lehrer in andere Tätigkeitsbereiche zu ermitteln, genutzt werden. Vorgestellt wird die spezielle Situation in Sachsen-Anhalt sowie die Möglichkeit, auch tarifbeschäftigte Lehrer in andere Zweige der Verwaltung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu vermitteln. Die Unterschiede im Ergebnis sind zwischen den verbeamteten Lehrern und den tarifbeschäftigten Lehrern im Land Sachsen-Anhalt nicht ganz vergleichbar, da die meisten verbeamteten Lehrkräfte in Leitungsfunktionen bzw. in jeweiligen Mangel-fächern verbeamtet worden waren. Es wird versucht, Gründe für unterschiedliche Ergebnisse sowie für eine mögliche Prognose, auch im Hinblick auf nicht verbeamtete Lehrer in anderen Bundesländern bei Entscheidungen der Landesregierungen (keine Verbeamtung ab 2005 in verschiedenen Bundesländern) zu finden.