Gesundheitswesen 2015; 16 - V21
DOI: 10.1055/s-0035-1546861

Impfaktivitäten und Umsetzung einer erfolgreichen Impfpolitik in Mecklenburg-Vorpommern (M-V)

M Littmann 1
  • 1Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Abteilung Gesundheit; Abteilungsleiterin, Rostock

Die Durchführung von Schutzimpfungen gehört zu den wichtigsten Präventionsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Jedoch wird es durch den Personalabbau immer schwieriger, diese Aufgabe flächendeckend und umfangreich durch die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern abzudecken. Deshalb wird in M-V versucht, durch eine enge Kooperation zwischen dem Land, den Kommunen, niedergelassenen Ärzten sowie verschiedenen Institutionen und Einrichtungen dieses wichtige Thema gemeinsam erfolgreich zu lösen. Für diese erfolgreiche Umsetzung gibt es verschiedene Standbeine. In Kooperation mit der Ärztekammer M-V werden regelmäßig Impfkurse für alle impfenden Ärzte angeboten. Impfen und bei der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen darf nur, wer ein gültiges Impfzertifikat besitzt. Dieses wird in einem Grundkurs erworben und alle fünf Jahre im Rahmen eines Refresherkurses aktualisiert. Mehr als 1.000 Ärzte nehmen jedes Jahr an diesen zertifizierten Fortbildungen teil. Zur Verbesserung des Impfschutzes der Bevölkerung in M-V verfügt das Land M-V seit 2001 über eine Impfvereinbarung mit den Krankenkassen. Diese gilt für alle vom ÖGD durchgeführten öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen. Die zentrale Bestellung der benötigten Impfstoffe für alle Gesundheitsämter erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in seiner Funktion als Großhändler. Auf der Grundlage der öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen in M-V können interessierte Betriebsärzte Verträge mit den zuständigen kommunalen Gesundheitsämtern schließen. Voraussetzung ist ein gültiges Impfzertifikat. Die Betriebsärzte erhalten Impfstoffe und Verbrauchsmaterialien für alle auch von den Gesundheitsämtern durchgeführten öffentlich empfohlenen Impfungen und melden die durchgeführten Schutzimpfungen an das Gesundheitsamt. Dieses Angebot nahmen 2013 insgesamt 74 Betriebsmediziner in Anspruch und führten ca. 40% aller „ÖGD-Impfungen“ in M-V durch. Weiterhin besteht in M-V seit 2008 eine Meldepflicht für durchgeführte Kindervorsorgeuntersuchungen U 3 bis U9. Seit 2012 werden alle Jugendlichen, die 12 Jahre alt werden, an die J 1 erinnert. Hohe Durchimpfungsraten bei den Einschülern und ein deutlicher Anstieg der Teilnahme an der J 1, verbunden mit steigenden Impfraten, sind das Ergebnis.