Gesundheitswesen 2015; 16 - V16
DOI: 10.1055/s-0035-1546856

Hat die Amts- und Vertrauensärztliche Begutachtung bei veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen eine Zukunft? – Auftragsentwicklung in der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) des Landes Berlin

M Lenk 1, E Wiese-Steinbrück 2
  • 1Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) Gruppenleiterin, Rangsdorf
  • 2Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) Ärztliche Gruppenleiterin, Berlin

Klassische Felder der amts- und vertrauensärztlichen Tätigkeit für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes waren bisher die amtsärztliche Begutachtung zur Frage der Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit und zur Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Dazu kamen die vertrauensärztlichen Untersuchungen bei Einstellungen in den Öffentlichen Dienst und die Begutachtungen zur Frage der Dienstfähigkeit bei Tarifbeschäftigten. In den geltenden Tarifverträgen sowie auch in den beamtenrechtlichen Vorschriften wird dem Dienstherrn nunmehr frei gestellt, welche Ärztin/welchen Arzt er mit der Begutachtung seiner Beschäftigten beauftragt. Der Begriff „amtsärztlich“ findet sich in diesen Rechtsvorschriften nicht oder nicht mehr. Daraus ließe sich ableiten, dass die Aufgaben der Amts- und Vertrauensärztlichen Dienste schrumpfen. Die Entwicklung der Auftragslage der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) zeigt aber, dass dem selbst in diesen klassischen Feldern der amts- und vertrauensärztlichen Tätigkeit nicht so ist. Dazu kommen vielfältige Aufgaben zum Beispiel aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsrechts, welche in wachsendem Maße Ressourcen beanspruchen. Sowohl quantitativ als auch qualitativ finden innerhalb der Beauftragung Verschiebungen statt. Diese Verschiebungen sollen beleuchtet werden.