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DOI: 10.1055/s-0035-1546850
Pilzberatung als Aufgabe des ÖGD in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, das die Pilzberatung als Landesaufgabe im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes definiert hat. Im Land sind etwa 44 ehrenamtlich arbeitende Pilzberater für die örtlichen Gesundheits- bzw. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter tätig. Sie beraten die Bevölkerung bezüglich der Essbarkeit von Pilzen, führen Pilzexkursionen und Ausstellungen durch, halten Vorträge, betreiben Öffentlichkeitsarbeit und helfen im Bedarfsfall bei der Aufklärung von Pilzvergiftungen. Die Weiterbildung und Koordination der ehrenamtlich tätigen Pilzberater erfolgen durch den Landespilzsachverständigen (LPS) als Beauftragten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Durch den LPS erfolgt auch die Ausbildung neuer Pilzberater und die Abnahme einer Prüfung, die Voraussetzung für die Tätigkeit als Pilzberater ist. Die rechtlichen Hintergründe, die praktische Umsetzung durch die Pilzberater und den LPS sowie einige praktische Beispiele verdeutlichen die Qualität und Bedeutung eines seit Jahren etablierten Systems.