Gesundheitswesen 2015; 16 - V5
DOI: 10.1055/s-0035-1546845

Hepatitis-A-Erkrankungshäufung im Landkreis Vorpommern-Rügen 2012/2013 – Hinweis zur Anpassung der allgemeinen Empfehlung zum Ausschluss von Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen

J Heusler 1, S Reuther 2, D Stahnke 3
  • 1Fachdienst Gesundheit, Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienstleiter, Stralsund
  • 2Fachdienst Gesundheit, Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachgebietsleiterin Hygiene, Stralsund
  • 3Fachdienst Gesundheit, Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachgebiet Hygiene, Stralsund

Von Dezember 2012 bis März 2013 ereignete sich eine Hepatitis-A-Erkrankungshäufung mit insgesamt 13 Erkrankten. 3 Familien und 7 Gemeinschaftseinrichtungen waren betroffen. Es gab 554 Kontaktpersonen, von denen 506 vom Gesundheitsamt geimpft wurden. Der Vortrag stellt den Verlauf des Infektionsgeschehens und die Maßnahmen des Gesundheitsamtes dar. Auf die enge Zusammenarbeit mit Landesbehörden und die Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit wird eingegangen. Trotz 14-tägigem Besuchsverbots aller geimpfter Kontaktpersonen für die jeweilige Gemeinschaftseinrichtung konnten Folgeerkrankungen nicht verhindert werden. Eine Ursache war der Erkrankungsbeginn dieser Personen bis 25 Tage nach erfolgter Riegelungsimpfung. Konkret registrierten wir 9 Erkrankte nach Riegelung, von denen 8 innerhalb 15 bis 25 Tagen nach Impfung erste Symptome zeigten. Die Ausschlusszeiten wurden aus diesem Grund von uns ausgedehnt. Es stellt sich nun die Frage, ob die folgende Empfehlung angepasst werden sollte. RKI-Ratgeber für Ärzte: „Ansonsten sind Personen, die eine postexpositionelle Schutzimpfung erhalten haben, 1 – 2 Wochen und sonstige Kontaktpersonen 4 Wochen nach dem letzten Kontakt zu einer infektiösen Person vom Besuch von Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen auszuschließen, sofern nicht die strikte Einhaltung von hygienischen Maßnahmen zur Verhütung einer Übertragung gewährleistet ist (§34 Abs. 7 IfSG).“